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Zweitwohnungssteuer: Studenten sind keine Weihnachtsgans

Statt Verschärfung besser Befreiung für Studierende. Studenten in Studentenwohnheimen sollten von der Zweitwohnungssteuer der Stadt befreit werden.

Dies fordert der Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks, Fritz Berger, vom Rat der Stadt Wuppertal.
„Statt die Satzung über die Zweitwohnungssteuer zu Lasten der Studenten noch weiter zu verschärfen, sollte die Stadt Wuppertal dem Beispiel anderer Städte folgen und für die Studenten großzügige Ausnahmeregelungen vorsehen. Insbesondere die Bewohner von Studentenwohnheimen sollten von der abschreckenden Steuer aus-genommen werden“, so der Geschäftsführer des Studentenwerks.

Hintergrund: Der Rat der Stadt soll auf Antrag der Verwaltung am 18.12. über eine  Verschärfung der erst im Sommer 2005 beschlossenen Zweitwohnungssteuer be-schließen. Die Verwaltung empfiehlt, die Zweitwohnungssteuer auch auf diejenigen Inhaber von Nebenwohnungen auszudehnen, die nicht über eine komplette Woh-nung im Sinne der Landesbauordnung verfügen.
Betroffen von der weiteren Fassung wären dann auch insbesondere Studierende in Wohnheimen. Allein das Hochschul-Sozialwerk beherbergt in seinen Wohnheimen 1011 studentische Mieter.

„Die Zweitwohnungssteuer darf nicht zu einer Studentensteuer werden und damit noch weitere Rückgänge bei den Studentenzahlen provozieren“, erklärt Fritz Berger.

Wenn ein Student seine Bude nur als Zweitwohnung anmelde, sei das etwas gänz-lich anderes als wenn ein Normalbürger in Wuppertal eine zweite Wohnung habe. Während das Innehaben einer Nebenwohnung in der Regel auf eine „besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ schließen lasse, die eine Besteuerung rechtfertige, sei dies bei Studenten keineswegs anzunehmen, so das Hochschul-Sozialwerk.
Statistisch gesehen fallen etwa zwei Drittel aller Studenten unter die offizielle Ar-mutsgrenze. Ab dem kommenden Sommersemester sind alle Studenten zudem von den Studiengebühren betroffen.

    

„Vor diesem Hintergrund muss in vielen Familien mit jedem Euro gerechnet werden. Wenn jetzt auch noch die Stadt die Studenten mit einer zusätzlichen Monatsmiete belastet, müssen sich Studienbewerber und deren Eltern fragen, ob Wuppertal tat-sächlich der geeignete Studienort ist“, warnt der Geschäftsführer des Studenten-werks.
Stattdessen sollte diese Stadt  gemeinsam mit ihrer Universität ein klares Signal über die Stadtgrenzen hinaus geben:  <Wir freuen uns auf Studenten>.

Denn:
auch ohne Zweitwohnungsteuer bringt eine florierende Universität in der Gesamtbi-lanz deutlich mehr Geld in die Stadt, als die Stadt hierfür aufwenden muss. Dies ha-ben Berechnungen des Deutschen Städtetages schon vor Jahren ergeben.

Das Hochschul-Sozialwerk hält es für geboten, insbesondere die Studentenwohn-heime von der Zweitwohnungssteuer auszunehmen. Fritz Berger:
“Studentenwohnheime sind öffentlich gefördert und dienen den Studenten nicht nur als Wohnraum, sondern insbesondere zu Zwecken des Studiums.“
Praktisch alle Wohnheime des Hochschul-Sozialwerks sind inzwischen direkt mit dem Hochschulrechenzentrum vernetzt und damit längst „verlängerter Hörsaal“.

§ 2 Ziff.5 Abs. b der Satzung über die Zweitwohnungssteuer nimmt „Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt werden“ von der Zweitwoh-nungssteuer aus.
„Die Stadt sollte diese Klausel auch auf Studentenwohnheime anwenden oder eine entsprechende klare Ausnahmeregelung formulieren“, empfiehlt der Geschäftsführer des Wuppertaler Studentenwerks.
Mit der beabsichtigten Verschärfung gebe die Stadt hingegen ein falsches Signal zur völlig falschen Zeit.


 

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