![]() Zweitwohnungssteuer: Studenten sind keine WeihnachtsgansStatt Verschärfung besser Befreiung für Studierende. Studenten in Studentenwohnheimen sollten von der Zweitwohnungssteuer der Stadt befreit werden.
Dies fordert der Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks, Fritz Berger, vom Rat der Stadt Wuppertal. Hintergrund: Der Rat der Stadt soll auf Antrag der Verwaltung am 18.12. über eine Verschärfung der erst im Sommer 2005 beschlossenen Zweitwohnungssteuer be-schließen. Die Verwaltung empfiehlt, die Zweitwohnungssteuer auch auf diejenigen Inhaber von Nebenwohnungen auszudehnen, die nicht über eine komplette Woh-nung im Sinne der Landesbauordnung verfügen. „Die Zweitwohnungssteuer darf nicht zu einer Studentensteuer werden und damit noch weitere Rückgänge bei den Studentenzahlen provozieren“, erklärt Fritz Berger. Wenn ein Student seine Bude nur als Zweitwohnung anmelde, sei das etwas gänz-lich anderes als wenn ein Normalbürger in Wuppertal eine zweite Wohnung habe. Während das Innehaben einer Nebenwohnung in der Regel auf eine „besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ schließen lasse, die eine Besteuerung rechtfertige, sei dies bei Studenten keineswegs anzunehmen, so das Hochschul-Sozialwerk.
„Vor diesem Hintergrund muss in vielen Familien mit jedem Euro gerechnet werden. Wenn jetzt auch noch die Stadt die Studenten mit einer zusätzlichen Monatsmiete belastet, müssen sich Studienbewerber und deren Eltern fragen, ob Wuppertal tat-sächlich der geeignete Studienort ist“, warnt der Geschäftsführer des Studenten-werks. Denn: Das Hochschul-Sozialwerk hält es für geboten, insbesondere die Studentenwohn-heime von der Zweitwohnungssteuer auszunehmen. Fritz Berger: § 2 Ziff.5 Abs. b der Satzung über die Zweitwohnungssteuer nimmt „Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt werden“ von der Zweitwoh-nungssteuer aus.
Erschienen am: 25.12.2006 Anzeigen: |