Hinweise zur Schneeräumung und zum Salzverbot
Was bei Eis und Schnee nach den Straßenordnungen zu berücksichtigen ist, ist leider vielen Mitmenschen nicht bekannt. Ein Umwelttipp der Natur-Schule Grund.
Der Winter macht sich derzeit auch in Remscheid und den Bergischen Großstädten bemerkbar. Wenn Schnee und Eis auftreten, dann müssen Gehwege z.B. in Remscheid auf einer Breite von 1 Meter geräumt werden, bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Und dann muss der Gehweg gestreut werden.
Da werfen leider sehr viele Mitmenschen Salz auf den Gehweg und verstoßen so - i.d.R. ohne es zu wollen - gegen die Regeln umweltfreundlichen Winterdienstes. Und gegen Gesetze.
Der Grund, so Jörg Liesendahl, Biologe und Pädagogischer Leiter in der Natur-Schule Grund: "Salz in der Umwelt verunreinigt v.a. in den Außenbereichen die Gewässer, den Boden, Kleidung und Füße von Lebewesen. Das ist so ziemlich Jedem bekannt, doch was folgt daraus?"
Zum Streuen dürfen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt verwendet werden. Diese können meist in Baumärkten oder Baustoffhandlungen gekauft werden. Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt.
Nur wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten (z. B. nach Eisregen), in besonders steilen Gehwegabschnitten oder auf Treppen hiermit keine sichere Begehbarkeit hergestellt werden kann, ist die sparsame Anwendung von Streusalz ausnahmsweise gestattet. Sämtliche anderen Auftaumittel sind komplett verboten!
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
Wichtig aber auch: Der vom Gehweg geräumte Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden, sondern soll am Gehwegrand oder im eigenen Vorgarten abgelagert werden. Hierbei sind Hydranten und Regeneinläufe von Eis und Schnee freizuhalten
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