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Zum Freispruch der „Scharia-Polizisten“ durch das Landgericht Wuppertal erklärt der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker:
Das Urteil des Landgerichtes ist mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit zu akzeptieren. Nicht jedes Verhalten, dass die staatliche Ordnung in Frage stellt, ist strafbar.
Das Urteil des Landgerichtes ist mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit zu akzeptieren. Nicht jedes Verhalten, dass die staatliche Ordnung in Frage stellt, ist strafbar. Aber die Aktion der Scharia-Polizei in der Elberfelder City ist kein harmloser Vorgang. Die Männer haben mit ihren orangefarbenen Westen ihre Zustimmung zur islamischen Rechtsordnung und durch den Aufdruck „Scharia-Polizei“ auch den Willen zu deren Durchsetzung signalisiert. Außerdem erinnerte der Auftritt durchaus an die aus islamischen Ländern bekannte „Religionspolizei“ – und wirkte sicherlich auf manche Passanten einschüchternd und militant. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen, deshalb sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und eine höchstrichterliche Rechtsprechung herbeiführen.
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Erschienen am: 28.11.2016
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