Anfrage der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW)
Große Anfrage der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) an den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW zu der Annahme von Fundtieren durch die Stadt
Große Anfrage der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) an den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW zu der Annahme von Fundtieren durch die Stadt
Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat folgende Fragen zu der Annahme von Fundtieren durch die Stadt
Sehr geehrter Herr Todtenhausen, die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Auskunft gibt das Ordnungsamt Bürgern, die Fundtiere dort melden?
- Wird hierbei zwischen verletzten, nicht verletzten und toten Fundtieren unterschieden?
- Werden auch unverletzte Fundtiere durch das Ordnungsamt beim Finder abgeholt?
- Gibt es hierzu eine klare Verfahrens- bzw. Dienstanweisung?
- Welche Kosten sind im Zusammenhang mit Fundtieren in den letzten drei Quartalen entstanden?
- Wurden in diesem Zeitraum seitens der Stadt Tierarztrechnungen beglichen – wenn ja, in welcher Höhe?
- Wie hoch sind in die inzwischen angefallenen Transportkosten zum Tierheim Remscheid?
- Welche Kosten wurden in den letzten 3 Quartalen an das Tierheim Remscheid gezahlt?
Anmerkung: Es gehört zu den Pflichtaufgaben einer Kommune, sich von Fundtiere anzunehmen und sich um deren Versorgung und Unterbringung zu kümmern (BGB § 90a, 903, 959 ff, Tierschutzgesetz § 1+3).
Mit freundlichen Grüßen
Axel Straub Ausschussmitglied
Heribert Stenzel Fraktionsvorsitzender der WfW
Erschienen am: 21.10.2013
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