WfW-Fraktion fordert Klarstellung der Opernpläne des neuen Intendanten
Die WfW-Fraktion weist die Rüge des Oberbürgermeisters in der Ratssitzung am vergangenen Montag an der öffentlichen Diskussion der Ensemblepolitik des neuen Opernintendanten entschieden zurück.
WfW-Fraktion fordert Klarstellung der Opernpläne des neuen Intendanten
Die WfW-Fraktion weist die Rüge des Oberbürgermeisters in der Ratssitzung am vergangenen Montag an der öffentlichen Diskussion der Ensemblepolitik des neuen Opernintendanten entschieden zurück. Sie kritisiert vielmehr die Geheimniskrämerei, mit der diese Frage von der Verwaltung umgeben wird. Bereits am 2. Juli berichtete der WDR in der Lokalzeit Bergisch Land, Kamioka plane „möglicherweise, ganz ohne ein festes Ensemble zu arbeiten und seine Produktionen mit Gastsolisten zu besetzen“. Diese Meldung hatte ein irritiertes bundesweites Echo ausgelöst. Zur Klärung trug es auch nicht bei, wenn der Oberbürgermeister in der Ratssitzung vom 15. Juli auf eine Dringlichkeitsanfrage hin erklärte, er habe darüber keine Kenntnisse und müsse sich erst kundig machen. Die WfW-Fraktion hatte daraufhin eine sofortige Sondersitzung des Kulturausschusses beantragt, um Näheres zur künstlerischen Konzeption des neuen Intendanten zu erfahren. Diese wurde jedoch aus angeblichen Rechtsgründen abgelehnt. Die WfW-Fraktion sieht hier für den Kulturausschuss und für die Öffentlichkeit einen legitimen oder auch pflichtgemäßen Informationsbedarf und erwartet für die morgige Ausschusssitzung eine überzeugende Aufklärung. Es spricht für die Sensibilität des Wuppertaler Opernpublikums, dass die künstlerischen Intentionen des neuen Intendanten mit derartiger Aufmerksamkeit verfolgt werden. Heribert Stenzel betont: „Wir wünschen ihm dabei die gleichen großartigen Erfolge wie bei seiner Arbeit mit dem Wuppertaler Symphonieorchester“. Anlagen: · Antrag von WfW und DCW auf Einberufung einer Sondersitzung des Kulturausschusses · Antwort des Vorsitzenden des Kulturausschusses Dr. Köster vom 06.08.13 · Antwort von WfW und DCE vom 03.09.13
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Erschienen am: 11.09.2013
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