Bauleitplanverfahren „Holländischen Heide“ mit Verfahrensfehlern
Im Bauleitplanverfahren an der Holländischen Heide gibt es nach Ansicht mehrerer Wuppertaler Umweltverbände schwere Verfahrensfehler.
Die örtlichen Gruppierungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und der Wuppertaler Verbund der Bürgerinitiativen im Umweltschutz (WBU) fordern die Stadt auf, den Bebauungsplan stark zu überarbeiten und insbesondere die Grundlagenerfassung und -bewertung zu korrigieren.
Selbst bei einer kürzlich erfolgten 2. Offenlage wurden fehlerhafte Ermittlungen zum Artenschutz und bei der Berücksichtigung der Gewässersituation nicht behoben.
Trotz frühzeitiger, ausführlicher Hinweise der Umweltverbände gab es keine entsprechend erforderlichen Untersuchungen der Tierwelt insbesondere bei den besonders oder streng geschützten, planungsrelevanten Tierarten, die mit immerhin 10 Arten auch als Brutvogel in der direkten Umgebung bzw. mit Vorkommen direkt im Baugebiet hätten erfasst werden müssen.
Die unvollständigen Untersuchungen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben! Der Hinweis des Gutachters in Bezug auf die Vogelwelt: „Abweichungen von der Liste des ehrenamtlichen Naturschutz ergeben sich vor allem bei den Nahrungsgästen (viele Greifvögel), die mit der vergleichsweise geringen Anzahl an Geländegängen unvermeidlich nicht alle erfasst wurden.. „ ist für die ortskundigen Naturschützer nicht nachvollziehbar.
Andere Tiere (auch solche der Roten Liste) wurden überhaupt nicht berücksichtigt, so dass deren Überleben nicht gesichert wäre.
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Untersuchungen ausschließen, dass die Gewässersituation sich verschlechtert (Verschlechterungsverbot!). Aufgrund der schwierigen Situation soll aber erst bei offener Baugruppe ein weiteres Gutachten gemacht werden. Zwei Bachläufe nur 60 m südlich des als Quelleinzugsgebiet wirkenden Baugebietes wurden überhaupt nicht berücksichtigt, was ebenfalls ein Verfahrensfehler ist.
In der Begründung der Stadt heißt es unter Auswirkungen: „Das Landschaftsbild wird sich durch die geplante Bebauung vollkommen verändern“.
Die Naturschützer sagen dazu: „Das Landschaftsbild wird durch die massive Bebauung von 45 Einfamilienhäusern, davon 27 als Zweifamilienhäuser vollständig zerstört. Viele Bäume, Hecken und Teile eines Waldbereiches sollen einfach abgeholzt werden.“
Beim Aufstellungsbeschluss 2012 war noch die Rede von ca. 30 Häusern. Nun wurde im weiteren Bebauungsplanverfahren die Grünfläche von 3000 m² auf 1200 m² reduziert und die Baumaßnahme ausgeweitet. Damit wird aber auch vielen (auch besonders geschützten) Tieren der Lebensraum genommen.
Im Bereich der alten Hofschaft wurden ungeklärte Totfunde von Füchsen und Igeln festgestellt. Eine Erklärung dieses Sachverhaltes steht immer noch aus.
Die Umweltverbände fordern wie schon die BV Uellendahl / Katernberg (beim Aufstellungsbeschluss) einen Landschaftspflegerischen Begleitplan und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Naturschützer: „Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, haben wir einen Bauskandal mit schweren ökologischen Folgen. Bis jetzt sind fast ausschließlich die Interessen des Investors berücksichtigt worden.“ Die Umweltverbände fordern einen Kompromiss zwischen der geplanten Bebauung und der Ökologie.
Es sollte auf jeden Fall eine 50 Meter breite Wiesenfläche, vernetzt mit Wald- und Heckenbereichen erhalten bleiben. So würde wenigstens ein Teil des bisherigen Lebensraumes für die Tierwelt erhalten. Außerdem sollten vorhandene Bäume möglichst in die neue Bebauung integriert werden.
Der Stadtökologische Fachbeitrag der Stadt bescheinigte schon vor Jahren dem Plangebiet eine hohe Leistungsfähigkeit, Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der Ökologie. Das Gebiet ist ein wichtiges Trittsteinbiotop, nur ein paar hundert Meter vom Außenbereich (des Landschaftsplan Nord) entfernt.
Erschienen am: 25.08.2013
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