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Hafke: Wie viele Familien werden in Wuppertal zurückgelassen? Landesregierung hat beim U3-Ausbau nur eine virtuelle Hürde genommen

In Wuppertal wird der Rechtsanspruch nicht erfüllt. Das zeigt exemplarisch, dass die Landesregierung keinen Erfolg vermelden kann.

Zur heutigen Präsentation der aktuellen Zahlen zum Ausbaustand der Kinderbetreuung von Unterdreijährigen erklärt der Wuppertaler FDP-Landtagsabgeordnete und familienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marcel Hafke:

„In Wuppertal wird der Rechtsanspruch nicht erreicht. Mit einer U3-Betreuungsquote von 26 Prozent wird vielen Familien ihr Anspruch auf einen Betreuungsplatz erst einmal nicht erfüllt werden können. Das zeigt, dass die Landesregierung keinen Erfolg vermelden kann.
Mit den landesweiten Zahlen steht keineswegs fest, dass der Rechtsanspruch in Nordrhein-Westfalen erfüllt wird. Die Landesregierung hat noch nicht sichergestellt, dass sie das Versprechen, das die Politik den Familien in diesem Land gegeben hat, halten wird. Zwar wird die auf veralteten Schätzungen basierende Quote von 32 Prozent (entspricht etwa 144.000 Plätzen) landesweit knapp erfüllt. Die aktualisierte Schätzung des Deutschen Jugendinstituts, die von mindestens 147.000 benötigten Plätzen ausgeht, wird allerdings bereits verfehlt.
Zudem verdecken die landesweiten Zahlen die Lage vor Ort. Die Unterschiede im Land sind riesig. Während etwa der Kreis Kleve mit einer U3-Betreuungsquote von 57 Prozent gut dasteht, schafft Ahlen nur etwa 19 Prozent. Die Ballungsgebiete Duisburg, Dortmund, Wuppertal liegen alle deutlich unter 30 Prozent und werden damit mit einer dramatischen Betreuungslücke zu kämpfen haben.
Entscheidend ist und bleibt die Nachfrage. Nicht ein virtuelles Drittel der Kinder ist Maßstab für die Erfüllung des Rechtsanspruchs, sondern die tatsächliche Nachfrage. Allen Eltern, die das möchten, muss ein Betreuungsangebot gemacht werden. Dies ist nun wohl kaum mehr zu erreichen. Jetzt gilt es, mit pragmatischen Lösungen eine Klagewelle zu verhindern. Die Landesregierung muss dringend ein „Ombudsverfahren“ als Schlichtungsstelle zu installieren, die zwischen Eltern und Kommunen vermittelt. Eine Landesregierung, die sich das Motto „Kein Kind zurücklassen“ auf die Fahne schreibt, darf dann auch tatsächlich keine Familie bei der versprochenen Kinderbetreuung zurücklassen.“

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