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WfW-Fraktion kritisiert Erhöhung der WSW-Vorstandbezüge

Die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) lehnt die von der Aufsichtsratsmehrheit im Handstreich vorgenommene Erhöhung der Vorstandsgehälter bei den Stadtwerken Wuppertal kategorisch ab.

WfW-Fraktion kritisiert Erhöhung der WSW-Vorstandbezüge

Die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) lehnt die von der Aufsichtsratsmehrheit im Handstreich vorgenommene Erhöhung der Vorstandsgehälter bei den Stadtwerken Wuppertal kategorisch ab. Hier sollen offenbar vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor mit der nächsten Vertragsverlängerung die Bezüge der Vorstandsmitglieder einzeln ausgewiesen werden müssen. In dieser Situation wäre es politisch korrekt, über Erhöhungen erst dann zu reden, wenn die aktuellen Vergütungen offen gelegt worden sind.
 
Ebenfalls weist die WfW-Fraktion den Versuch zurück, den Vorstandsmitgliedern jetzt durch undurchsichtige ‚erfolgsabhängige’ Komponenten Einkommenserhöhungen für die Zeit der ‚offenen Taschen’ festzuschreiben. Die Mitglieder der Aufsichtsräte der WSW-Gesellschaften, in denen die WfW-Fraktion als einzige nicht vertreten ist, sollten noch einmal den § 87 Aktiengesetz studieren, nach dem die Vorstandsvergütungen in ‚einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft’ stehen müssen.
 
Der finanzielle ‚Erfolg’ der WSW mobil bestand 2010 in einem Rekorddefizit von 52 Mio. €, das in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Und für die WSW Energie und Wasser AG sehen die Prognosen nach einem Ertragsrückgang in 2010 für die Zukunft weiter stark sinkende Gewinne voraus. Als Unternehmensorgane, wenngleich nicht unbedingt personell, tragen Vorstand und Aufsichtsrat der WSW auch eine Hauptverantwortung für das Versagen und die Kostenexplosion beim Bau der neuen Schwebebahn, die nach wie vor einer Aufklärung harren. Etwas Bescheidenheit wäre hier angesagt.
 
Besondere Beachtung verdient die Entwicklung der extrem hohen Zahlungen an Pensionäre und Hinterbliebene, die leider nach wie vor summarisch ausgewiesen werden dürfen. Sie betrugen 2010 etwa das Dreifache der Bezüge des amtierenden Vorstands. Die Vermutung ist nicht unbegründet, dass in Zukunft die Effektivvergütungen noch stärker in diesen Bereich verlagert werden.
 
„Grundsätzlich“, beklagt das WfW-Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung Günter Schiller, „versuchen die Politikmehrheit und die Verwaltung, die großen städtischen Gesellschaften vom öffentlichen Einblick so weit wie möglich abzukoppeln. Nur mit dem Einsatz des Innenministers gelang es endlich, die Verwaltung zu verpflichten, uns die Jahresabschlüsse der WSW-Gesellschaften auszuhändigen. Mit unseren begrenzten Möglichkeiten werden wir uns weiterhin bemühen, Transparenz und Öffentlichkeit herzustellen.“

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