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Verärgerung der Anwohner der Hindenburgstr. begründet

Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat Verständnis für die berechtigte Verärgerung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die überdimensionierten Bauplanungen in der Hindenburgstr.

Verärgerung der Anwohner der Hindenburgstr. begründet

Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat Verständnis für die berechtigte Verärgerung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die überdimensionierten Bauplanungen in der Hindenburgstr. Diese Maßnahme addiert sich zu den verschiedenen zurzeit bereits dort laufenden Baumaßnahmen und weckt Befürchtungen einer grundlegenden Verschlechterung der Wohnlage.
 
Die Voraussetzung dafür hat die Stadt erst dadurch geschaffen, dass sie eigenes Gelände, das vorher als Grünland ausgewiesen war, durch Aufhebung eines Bebauungsplanes als Bauland umgewidmet hat, um es anschließend zu verkaufen.
 
Die Stadt begründet das Vorhaben damit, dass mit diesem Vorhaben in Zentrumsnähe Wohnbebauungen in Stadtrandlagen verhindert würden. Tatsächlich betreibt die Stadt jedoch ungehemmt das eine wie das andere, ohne auf die Belange und die Lebensqualität der dort wohnenden Bevölkerung angemessen Rücksicht zu nehmen. Gerade an diesem Beispiel lässt sich zeigen, dass zahlreiche Familien und Eigentümer in unterschiedlichen Interessen berührt werden. Die Mehrheit in der Bezirksvertretung hat leider versäumt, bei der Herstellung des Baurechts eine sorgfältige Abwägung mit den Belangen der betroffenen Bürger vorzunehmen.
 
Verwaltung und Politik müssen auch endlich zu einer einheitlichen und eindeutigen Position in der Frage der Hinterlandbebauung kommen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass hier ständig entgegengesetzte Einzelentscheidungen getroffen werden, so dass der Eindruck von Klientelpolitik entstehen kann (z. B. Katernberger Str.).
 
Außerdem stellt sich die Frage, ob politische Verquickungen eine Rolle gespielt haben. Denn die Fraktionen der hier handelnden Bezirksvertreter stellen auch Mitglieder im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse, die in der Regel die Vermarktung der Projekte des Investors übernimmt. Dabei handelt es sich häufig um umstrittene Planungen. Politik und Verwaltung sollten deshalb besonders sensibel vorgehen, um Mutmaßungen vorzubeugen, mit dem Baurecht würden kommerzielle (Eigen)interessen bedient.
 
Nach dem eingetretenen Eklat fordert Die WfW-Fraktion, im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes eine umfassende Neubewertung des Bauvorhabens vorzunehmen, die die Möglichkeit einer Rücknahme nicht ausschließt.

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