![]() WfW bezweifelt Rechtmäßigkeit der Fraktionsteilung der CDUDie Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zellteilung der CDU-Fraktion.
Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zellteilung der CDU-Fraktion. Nach § 56 (1) der Gemeindeordnung sind Fraktionen Vereinigungen von Ratsmitgliedern die sich „auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem politischem Handeln zusammengeschlossen haben.“ Dieser Wille liegt bei den sog. „Rebellen“ jedoch nicht vor. Hier handelt es sich um eine Abspaltung von einer bestehenden Fraktion als Mittel zur Austragung interner Konflikte. Die Absicht einer eigenständigen politischen Außenvertretung wird hingegen erklärtermaßen nicht verfolgt. Dies allein rechtfertigt jedoch die Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Erschienen am: 07.06.2011 Anzeigen: |