Klammheimliche Enteignung beim Straßenbau?
Seit einiger Zeit – zuletzt in der vergangenen Ratssitzung – lässt die Verwaltung Straßen als fertig gestellt beschließen, obwohl noch geringfügige Mängel vorliegen und kleine Grundstücksanteile des Straßenraumes sich noch im Privateigentum befinden.
Hintergrund ist der Wunsch, für diese Straßen Erschließungsbeiträge zu kassieren.
Die Stadt sieht sich rechtlich zu diesem Verfahren berechtigt, ohne auch nur die Anrainer von dieser faktischen Enteignung zu unterrichten. In einigen Fällen betragen die Flächen immerhin über 40 qm.
Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hält dieses saloppe Verfahren zumindest für fragwürdig, und sie wird der Verwaltung in der morgigen Sitzung des Verkehrsausschusses dazu auf den Zahn fühlen. Vielleicht lässt die Rechtslage es ja zu, dass die Stadt den Anliegern kein Kaufangebot machen muss, aber kann sie es auch ablehnen, die Flächen zu kaufen, wenn sie Ihnen angeboten werden? Und müssen die Eigentümer dann auch für den öffentlichen Straßenraum Grundsteuern und Abgaben bezahlen?
Heribert Stenzel, WfW-Mitglied im Verkehrsausschuss: „Wir sind doch überrascht, dass die anderen Fraktion diesen Umgang mit den Bürgern für völlig problemlos halten. Gibt es nicht im Grundgesetz einen Artikel zum Schutz des privaten Eigentums? Wir hoffen, dass wir im Ausschuss juristisch wasserdichte Antworten von der Verwaltung bekommen. Daran könnten vielleicht auch einige Betroffene interessiert sein.“
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Erschienen am: 22.04.2011
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