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Wuppertaler Fledermausschützer erhalten weitere Unterstützung

Naturschutzverbände in NRW schreiben an den NRW-Umweltminister

In einem gemeinsamen Schreiben haben die Vorsitzenden der drei großen, vom Land NRW anerkannten Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU den Umweltminister des Landes NRW, Eckhard Uhlenberg, gebeten, die inzwischen weit über die Wuppertaler Stadtgrenzen hinaus umstrittene Ausnahmegenehmigung der Stadt Wuppertal für Baumaßnahmen in einem als Fledermaus-Winterquartier bekannten Tunnel an der "Nordbahntrasse" zu prüfen.

Nach Ansicht der Naturschützer wird "die Anzahl der tatsächlich im Tunnel Engelnberg befindlichen Fledermäuse erfahrungsgemäß erheblich höher sein" als die Zahl der bislang gefundenen Tiere, "da der Tunnel zweifelsfrei und nachgewiesen ideale Bedingungen als Winterquartier für Fledermäuse aufweist. Aufgrund der anhaltenden Frostperiode, der topographischen Verhältnisse im Tunnel und der Störungen durch die begonnenen Bauarbeiten muss davon ausgegangen werden, dass sich der Großteil der den Tunnel als Winterquartier nutzenden Fledermäuse hinter die Tunnelschale zurückgezogen hat."
Die Landesvorsitzenden der Verbände schließen sich der Auffassung der Umweltverbände in Wuppertal und der weiteren Umgebung an, wonach "das Umsetzen winterschlafender Fledermäuse, aber vor allem die durch die Bauarbeiten hervorgerufenen bzw. zu erwartenden Störungen durch Lärm, Vibrationen, Staub oder die Beleuchtung (...) das Leben zahlreicher Individuen" gefährden.

Im konkreten Fall sei darüber hinaus zu befürchten, "dass in der weiteren Diskussion um das Projekt „Nordbahntrasse“ weitere wichtige Vorschläge der Gutachter-Büros zum Schutz der Fledermausvorkommen missachtet werden, so zum Beispiel bauliche Maßnahmen wie das Einziehen von Zwischendecken, um die in den Tunnelwänden vorhandenen Spaltenquartiere überwiegend erhalten zu können, oder eine halb- oder ganzjährige Sperrung von Tunneln mit besonders wertvollem Fledermausbesatz."

Die Genehmigung stellt nach Auffassung der Umweltverbände ein "Aushebeln der gesetzlichen Regeln" des Artenschutzes dar und ist damit ein Präzedenzfall für ganz NRW. Der Fall zeige auch, dass ergänzende Handlungsanweisungen des Umweltministeriums "an die Kreise und kreisfreien Städte als untere Landschaftsbehörden zur Berücksichtigung des gesetzlichen Artenschutz insbesondere bei ansonsten genehmigungsfreien Vorhaben oder bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben dringend erforderlich sind".

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände weisen den Umweltminister in ihrem Schreiben zudem darauf hin, dass "bereits jetzt angesichts der begonnenen bzw. zu erwartenden Baumaßnahmen die unmittelbare Gefahr eines erheblichen Biodiversitätsschadens gem. § 21 a BNatSchG an einer unbekannten Zahl Individuen von Fledermausarten besteht, so dass nicht nur auf der Grundlage der artenschutzrechtlichen Vorschriften, sondern auch aus § 7 Umweltschadensgesetz eine behördliche Pflicht besteht, dem Verursacher aufzugeben, alle erforderlichen Informationen und Daten sowie eine eigene Bewertung vorzulegen.
Sollten hier tatsächlich die derzeit unterbrochenen Baumaßnahmen weiter durchgeführt werden, ohne dass zuvor eine umfassende Ermittlung der betroffenen Arten sowie eine vollständige artenschutzrechtliche Prüfung und gegebenenfalls Abweichungsentscheidung vorliegen, werden die anerkannten Naturschutzverbände von ihren Antrags- und Klagerechten nach dem Umweltschadensgesetz Gebrauch machen und eine Sanierung der entstandenen Biodiversitätsschäden gem. § 21 a BNatSchG, §§ 10 f. Umweltschadensgesetz erzwingen."

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