Unterstützung für den Fledermausschutz an der Nordbahntrasse
In einer Stellungnahme im Namen von bisher insgesamt 17 Umweltorganisationen und weiterer 7 Einzelpersonen hat der Arbeitskreis Fledertierschutz Solingen e. V. (AKFSG) sich in die Diskussion um die umstrittene Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 43 BNatSchG durch die Untere Landschaftsbehörde Wuppertal eingeschaltet.
In der Stellungnahme, die der Vorsitzende des AKFSG, Helmut Pötzsch, am Donnerstag, dem 04.02.2010, an die Bezirksregierung in Düsseldorf sandte, protestieren die Unterstützer nachdrücklich gegen die von der Stadt Wuppertal unter falschen naturschutzfachlichen Annahmen erteilte Ausnahmegenehmigung und fordern die Bezirksregierung auf, als Fachaufsichtsbehörde gegen diese Genehmigung einzuschreiten.
Auf Basis dieser Ausnahmegenehmigung hatte die Nordbahntrassen GmbH in einem Tunnel an der ehemaligen Rheinischen Bahnstrecke, die im Wuppertaler Stadtgebiet zu einem Rad- und Wanderweg ausgebaut werden soll, Bauarbeiten begonnen, obwohl dieser Tunnel als Überwinterungsquartier von Fledermäusen bekannt ist.
Aus Sicht der Gutachterbüros wie auch der Umweltverbände, die die Fledermaus-vorkommen an der ehemaligen Bahnstrecke bereits über viele Jahre beobachtet und untersucht haben, sind demnach jegliche Baumaßnahmen im Winterhalbjahr unzulässig.
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass im Januar 2010 in dem betroffenen Tunnel zunächst sechs Fledermäuse durch den Höhlenforscher Stefan Voigt aus Ennepetal gefangen und in einen anderen Tunnel an der Nordbahntrasse umgesiedelt wurden. Als der Höhlenforscher am 22.01.2010 ein weiteres Mal in den Engelnberg-Tunnel gerufen wurde, entdeckte er weitere 4 Fledermäuse in Spalten, die er vorher offenbar nicht gesehen hatte und die er nicht unbeschadet hätte hervorziehen können.
„Nach den uns vorliegenden Informationen sind insgesamt 10 Zwergfledermäuse festgestellt worden,“ so Helmut Pötzsch: „Doch ob es sich tatsächlich um Zwergfledermäuse gehandelt hat oder Verwechslungen mit anderen ähnlichen Arten stattfanden, kann von uns nicht mehr festgestellt werden. Nach den Fundumständen könnten auch andere Arten, die in noch höheren Schutzkategorien sich befinden, betroffen sein.“
Die Anzahl der tatsächlich in diesem Tunnel befindlichen Fledermäuse ist nach Ansicht der Fledermausschützer erfahrungsgemäß erheblich höher, da in der Regel nur maximal 10 % der überwinternden Tiere gesehen werden können,während sich die Mehrzahl der Tiere nicht einsehbar hinter der Tunnelwandung aufhalten dürfte.
Helmut Pötzsch: „Die wiederholte Erzeugung von Lärm und Vibrationen am Tunnelgemäuer gefährdet das Leben zahlreicher Individuen, die unter Umständen auffliegen und ausfliegen.“
Der in der öffentlichen Diskussion wiederholt vorgebrachte Vorschlag, die winterschlafenden Fledermäuse umzusiedeln, entbehrt nach Einschätzung der Naturschützer jeder wissenschaftlichen Grundlage. Umsiedlungsversuche an Sommerquartieren seien erfolglos, weil die Tiere ihre Quartiere im Sommer (wie im Winter) sehr traditionell aufsuchen: „Untersuchungen und Fallbeispiele aus den vergangenen Jahren machen deutlich, dass keine Fledermausart sich aktiv umsiedeln oder zu einer Nutzung vorbereiteter Quartiere zwingen lässt!“
Diese Tatsachen, so Helmut Pötzsch und die Unterstützer der Stellungnahme, belegen die völlig unqualifizierten Annahmen bezüglich des Artenschutzes durch das Rechtsamt der Stadt Wuppertal und damit die Gesetzwidrigkeit der erteilten Ausnahmegenehmigung.
Immerhin habe auch das Gutachterbüro die Einstellung von Arbeiten im Winter empfohlen.
Die Umweltverbände kritisieren, dass die Stadt Wuppertal schon im Jahr 2009 mit einer Veranstaltung wie der Filmvorführung in der Schwärmzeit der Fledermäuse (Ende August 2009 im Engelnberg-Tunnel) wenig Sensibilität für den Artenschutz gezeigt hat, obwohl Fledermausspezialisten auf die Problematik einer erheblichen Störung hingewiesen hatten.
„Wir müssen leider befürchten, dass wie bei dieser unsachgemäßen Ausnahmegenehmi-gung auch im zukünftigen Bauverlauf des Projektes „Nordbahntrasse“ weitere wichtige Vorschläge der Gutachter-Büros zum Schutz der Fledermausvorkommen missachtet werden, so z. B. bauliche Maßnahmen wie das Einziehen von Zwischendecken, um die in den Tunnelwänden vorhandenen Spaltenquartiere überwiegend erhalten zu können, und halb- oder ganzjährige Sperrung von Tunneln mit besonders wertvollem Fledermausbesatz,“ schreiben die Umweltschützer und bitten deshalb um frühzeitige Informationen zu den konkreten Detailplanungen, Bauabläufen und artenschutzrechtlichen Auflagen für den Betrieb.
Weitere Informationen zu den Hintergründen dieser Stellungnahme sind zu finden unter http://www.bund-wuppertal.de sowie unter http://www.fledermaus-schutz.de
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Erschienen am: 09.02.2010
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