FDP-Fraktion: Stärkung des Einzelhandels durch Gerichtsurteil

Die FDP-Fraktion begrüßt das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, dass die Ablehnung zweier Baugenehmigungen für Discounter im Interesse einer verbrauchernahen Versor gung für zulässig erklärt hat.

Alexander Schmidt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP und Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung: „Die Richter erklären den Bau neuer Discountmärkte für unzulässig, wenn dadurch Geschäfte in den zentralen Versorgungsbereichen geschädigt werden könnten.“ Die Richter berufen sich dabei unter anderem auf §34, Abs. 3 BauGB, der festhält: `Von Vorhaben... dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Ge meinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein´.
Zu den zentralen Versorgungsbereichen gehören nach der Auslegung der Verwaltungsrichter auch die Nahversorgungsbereiche, die ein Einzugsgebiet abdecken, aus dem heraus sie zu Fuß zu erreichen sind.

In den letzten Jahren sind in Wuppertal eine Vielzahl neuer Discountmärkte entstanden. Die Folgen sind an vielen Orten gegenwärtig: aufgegebene kleine Fachgeschäfte und leerstehende Ladenlokale in den Versorgungszentren. Alexander Schmidt: „Jetzt gilt es, die verbliebenen Strukturen der Nah­versorgung zu erhalten. Insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf Ange bote der Nahversorgung angewiesen.“

Die FDP-Fraktion hat die Verwaltung angefragt, wie die Nahversorgungsbereiche in Wuppertal vor dem Hintergrund des Verwaltungsgerichtsurteils künftig besser geschützt werden kann.

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