FDP-Fraktion: Stärkung des Einzelhandels durch GerichtsurteilDie FDP-Fraktion begrüßt das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, dass die Ablehnung zweier Baugenehmigungen für Discounter im Interesse einer verbrauchernahen Versor gung für zulässig erklärt hat.
Alexander Schmidt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP und Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung: „Die Richter erklären den Bau neuer Discountmärkte für unzulässig, wenn dadurch Geschäfte in den zentralen Versorgungsbereichen geschädigt werden könnten.“ Die Richter berufen sich dabei unter anderem auf §34, Abs. 3 BauGB, der festhält: `Von Vorhaben... dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Ge meinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein´. Erschienen am: 27.01.2010 Anzeigen: |