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Finanzpolitische Forderungen müssen erfüllt werden

Bürger- und Bezirksvereine warten auf Reaktion aus Düsseldorf

Am 11. Januar hat sich der Stadtverband der Bürger- und Bezirksvereine an die Staatskanzlei, das Innenministerium, das Finanzministerium und das Ministerium für Bauen und Verkehr mit einer Stellungnahme zur Haushaltslage der Stadt Wuppertal gewandt. Wie der Stadtverband mitteilt, liegt bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung vor.

„Bürgernahe Politik wird anders gestaltet. Die ausstehende Antwort zeigt, dass die Landesregierung offensichtlich wenig Interesse an den Problemen der Menschen in den finanzschwachen Städten hat“, kommentiert Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender, die fehlende Reaktion.

Klaus Jürgen Reese weiter: „Gerade der für die Kommunen zuständige Innenminister Wolf (FDP) erinnert die finanzschwachen Städte immer wieder daran, dass sie bei ihrem Ausgabeverhalten Recht und Gesetz zu beachten hätten und wirft der Sozialdemokratie in NRW ‚Panikmache’ vor. Wer so agiert, hat keine Vorstellung von den finanzpolitischen Wirklichkeiten in den betroffenen Kommunen. Wuppertal kann die Finanzkrise nicht aus eigener Kraft bewältigen.“

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal hat mit ihrem Kooperationspartner ihre Forderungen an Bund und Land zur Lösung der kommunalen Finanzkrise klar formuliert. Diese lauten:

· einen von allen öffentlichen Haushalten getragenen Fond zum Abbau der Altschulden

· die uneingeschränkte Einhaltung des Konnexitätsprinzips und die Rücknahme aller finanziellen Belastungen, welche durch die Verletzung des Konnexitätsprinzips entstanden sind

· die Aussetzung aller Zahlungen in den Solidarpakt Ost für finanzschwache Kommunen

· eine Neuausrichtung der Strukturförderung unabhängig von der Ost - Westförderung, die alle finanzschwachen Gebiete der Bundesrepublik und deren Kommunen berücksichtigt und hier insbesondere Kommunen mit großen Soziallasten

· die Änderung des Haushaltsrechts für notleidende Kommunen in Bezug auf die Darstellung von Eigenmitteln

· einen solidarischen kommunalen Finanzausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen

Besonders die Landesregierung steht in der Verantwortung, diese Forderungen zu erfüllen und damit den betroffenen Kommunen den Weg aus der Vergeblichkeitsfalle zu ermöglichen.

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