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Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose

Bund soll Kommunen bei den Kosten der Unterkunft entlasten





Der Rat der Stadt soll die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der ARGEn erhalten bleibt. Die Kooperationsfraktionen von SPD und CDU bringen dazu einen gemeinsamen Antrag ein.

Falls es nicht gelingt, die Existenz der Arbeitsgemeinschaften verfassungsrechtlich abzusichern, wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Möglichkeit zu schaffen, dass mehr Städte als bisher Optionskommunen werden können.

„Damit wollen wir sicherstellen, dass die ARGE Wuppertal auch über den Stichtag 31.12.2010 hinaus ihre Arbeit tun kann“, erläutert Klaus Jürgen Reese, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 war die derzeitige Mischverwaltung von Bund und Kommune in den ARGEn für verfassungswidrig erklärt worden. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung schaffen. Die Bundesregierung arbeitet an Regelungen, die eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vorsehen. Eine Trennung der Zuständigkeiten von Agentur für Arbeit und Stadt Wuppertal im Jobcenter würde erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugen und hohe Kosten verursachen. Deshalb lehnen die Fraktionen von CDU und SPD sie ab.

Die dritte Forderung des Antrag lautet, dass der Bund sich stärker als bisher an den Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen beteiligen möge, damit das ursprüngliche Ziel der Kostenentlastung der Kommunen erreicht werde.


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