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Pressemitteilung der Fraktion der WfW

Landesregierung handelte rechtswidrig!

In der Ausgabe Nr. 31 vom 27. Juli 2009 brachte die 'Wirtschafts Woche' den Artikel 'Pleite vor der Haustür', über die Finanzmisere westdeutscher Großstädte. Als Musterbeispiel diente Wuppertal, das auch mit einem pittoresken Schwebebahnfoto den optischen Aufmacher lieferte.

Jetzt veröffentlichte die 'Wirtschafts Woche' diesen Leserbrief des Fraktionsvorsitzenden der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) Günter Schiller:

"Sie haben die Finanzsituation Wuppertals plakativ, und fast noch geschönt, dargestellt. Die zentrale Frage steht jedoch auch nach der Lektüre Ihres Artikels unbeantwortet im Raum: „Wer soll das bezahlen?“

Tatsächlich hat sich dieser Schuldenberg über einen Zeitraum von 10 Jahren kontinuierlich aufgebaut. Die Bezirksregierung hat seit einigen Jahren die Haushalte beanstandet und einige Restriktionen verhängt. Aber gleichzeitig hat sie die erforderlichen Kassenkredite bis zu 1,2 Mrd. Euro (oder schon 1,4 Mrd. Euro) anstandslos genehmigt. Sie hat damit eindeutig, und nicht nur "eigentlich" illegal gehandelt.
Denn alle Beteiligten wussten seit Jahren, dass es nicht mehr um die Überbrückung temporärer Zahlungsengpässe geht, sondern um die Finanzierung eines dauerhaften strukturellen Haushaltsdefizits. Und dessen Finanzierung durch Liquiditätskredite widerspricht dem Geist und dem Wortlaut der Gemeindeordnung."

Nicht abgedruckt wurden die folgenden Absätze:

"Die Wuppertaler Verwaltung arbeitet zur Zeit an einem von der Kommunalaufsicht geforderten Haushaltssicherungskonzept, das ca. 42 Mio. Euro jährlich betragen könnte. Ein äußerst ehrgeiziges Ziel, aber praktisch ein Tropfen auf den heißen Stein, der kein Problem löst. Ein beherztes Eingreifen der Kommunalaufsicht vor fünf Jahren hätte noch die Chance einer Konsolidierung geboten. Jetzt ist die Situation hoffnungslos. Der NRW-Landesregierung ist der Vorwurf zu machen, dass sie bis heute über kein Handlungskonzept für Kommunen mit strukturellen Haushaltsdefiziten verfügt.

Die politische Autonomie der Kommunen ist sicher ein hohes Gut, aber die Landesregierung kann nicht tatenlos zuschauen, bis die Kommunen sich total überschuldet haben. Man könnte nun argumentieren, dass die Landesregierung wegen Verstoßes gegen die Gemeindeordnung zur Übernahme der Altschulden verpflichtet ist. Die Frage ist nur: "Welche Stadt zieht mit einer Klage vor Gericht?"

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