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BUND prüft Anzeige nach Umweltschadensgesetz

Kammmolch-Schutz auf dem Scharpenacken: Alles Lug und Trug?

Angesichts der aktuellen Rodungsarbeiten mitten im Winter-Lebensraum des Kammmolches auf dem Scharpenacken hat die Kreisgruppe Wuppertal im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Stadt Wuppertal und die Bezirksregierung aufgefordert, unverzüglich einen Stop der Bauarbeiten zu erlassen. Die geplante Umsiedlung des Kammmolches, der anderen Amphibienarten und auch von Ringelnatter, Waldeidechse und Blindschleiche in einen Ersatzbiotop sei unter diesem Umständen in Gefahr, so der BUND.

Wie der Vorsitzende der BUND-Kreisgruppe, Diplom-Biologe Jörg Liesendahl, erklärt, wurde der angebliche Schutzraum für den Kammmolch mit einem Radius von 80 Metern viel zu gering angesetzt, so dass bei einem wirklichen Aktionsradius der Tiere von 500 - 1000 m um das Laichgewässer herum bei Rodungen und Baggerarbeiten wahrscheinlich viele Tiere der dortigen Population getötet würden. Für die zweite besonders geschützte Art, die Geburtshelferkröte, sei sogar fest davon auszugehen, dass sie bevorzugt in den jetzt zur Rodung anstehenden Teilflächen des ehemaligen Schießstandes bei Erbschlö zu suchen wäre und damit ebenfalls direkt und vollständig umgebracht würde. Dieses gelte auch für alle anderen Amphibien- und Reptilienarten des hochwertigen Lebensraum-Komplexes.
Dieser Sachverhalt wurde den Umweltschützern, die auf Erbschlö gegen die Errichtung des Jugendgefängnis in einem wertvollen Biotopkomplex kämpfen, durch Fachgutachter ausdrücklich bestätigt.

Die BUND-Kreisgruppe Wuppertal hat deshalb die Artenschutzbehörde der Stadt Wuppertal aufgefordert, die Rodungsmaßnahmen mindestens bis Mitte Mai auszusetzen, um damit überhaupt die Möglichkeit zu einer Zwangsumsiedlung der überlebenden Kammmolche zu geben.

Jörg Liesendahl: "Sollte die Stadt oder bei höherer Zuständigkeit die Bezirksregierung wissentlich in Kauf nehmen, dass die Populationen der Kammmolche und der Geburtshelferkröte durch die jetzigen Rodungs- und Baumaßnahmen nachhaltig geschädigt werden, dann werden wir eine Klage nach dem Umweltschadensgesetz anstrengen. Die Behörden bis hinauf zum Oberbürgermeister bzw. zum Regierungspräsidenten müssen sich dann auf erhebliche Schadensersatzforderungen einstellen!"

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