Umweltverbände legen Beschwerde bei der EU-Kommission ein
In der vergangenen Woche haben die Wuppertaler Umweltverbände Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Sie beanstanden darin die Missachtung des europäischen Naturschutz-rechts durch die Stadt Wuppertal bei dem geplanten Bau der Justizvollzugsanstalt und weiterer Landeseinrichtungen auf Scharpenacken. Wichtigste Argumente sind dabei die Vernichtung von Lebensräumen gefährdeter Arten sowie die unzureichende Prüfung von Planalternativen.
Bereits im Juli hatten sich die Verbände an EU-Umweltkommissar Stavros Dimas gewandt. In einem Antwortschreiben von Referatsleiter Murphy heißt es, dass die EU-Kommission zwar keinen Einfluss auf die Landesgesetzgebung oder auf Klagemöglichkeiten von Verbänden hat. Sollte jedoch ein Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht vorliegen, so sei eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission möglich, die allerdings fachlich gut begründet sein sollte. Diesen Weg haben die Verbände nun eingeschlagen.
„Wir sind der Auffassung, dass wir sehr gute Gründe vorbringen können, die die Rechtmäßigkeit dieses Bauvorhabens in Frage stellen“, erklärt Haimo Bullmann, Sprecher der Wuppertaler Umweltverbände. Nach Anhang IV der FFH-Richtlinie gehören der Kammmolch und alle Arten von Fledermäusen zu den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse. In dieser Richtlinie ist ein „Verschlechterungsverbot“ verankert, das besagt, dass der stabile Erhaltungs-zustand der Population gewährleistet werden muss. Kompensationsmaßnahmen sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihre Wirksamkeit gesichert ist. Auf dem Standort der geplanten Justizvollzugsanstalt befindet sich eine kleine, aber reproduktionsfähige Kammmolchpopulation, die im Rahmen der Baumaßnahme umgesiedelt werden soll. Durch das vorgesehene Ersatzbiotop kann der Erhalt dieser Art jedoch nicht gewährleistet werden, da dieses in der Kürze der Zeit nicht den erforderlichen Qualitätszustand erreichen kann. Darüber hinaus ist das Gebiet Lebensraum mehrerer Fledermausarten, für dessen Verlust keine Ersatzmaßnahme vorgesehen ist.
Hinzu kommt, dass eine Befreiung von diesen europarechtlichen Vorgaben nur unter äußerst strengen Voraussetzungen möglich ist. Dazu gehört, dass es für das Vorhaben keine Alternative gibt. Dies haben die Verbände jedoch bereits in ihren ausführlichen Stellungnahmen widerlegt, indem sie selbst alternative Flächen für die Verwirklichung der Landesplanungen vorgestellt haben. Damit sind gleich mehrere Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllt. Die Wuppertaler Umweltverbände rechnen sich daher eine reale Chance aus, mit dieser Beschwerde das Bauvorhaben aufhalten zu können.
„Wir wollen jede Möglichkeit nutzen, um diese unsinnige Zerstörung eines der wertvollsten Lebensräume in Wuppertal zu verhindern,“ so Haimo Bullmann abschließend.
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Erschienen am: 23.12.2008
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