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Pressemitteilung der Fraktion der WfW

Cross-Border-Leasing, die Öffentlichkeit und der Rechtsstaat

„Leasing hat sich für die Bürger gelohnt“, versichert der Kämmerer freudig im WR-Interview.
Fragt sich, wie lange noch! Im Mai 2008 hat ein US-Gericht zwei amerikanischen Banken Steuererstattungen von 88 Mio. US Dollar für die Wuppertaler Müllverbrennungsanlage aberkannt, und zwar rückwirkend für die Jahre 1999 – 2001. Sollte dieses Urteil in der Revision bestätigt werden, dann ist nicht abzusehen, welche Schadensersatzforderungen auf die Stadt Wuppertal zukommen.
Das Beispiel wirft ein bezeichnendes Schlaglicht darauf, wie eine selbstherrliche Verwaltung der Öffentlichkeit mit verzerrten und einseitigen Informationen ein gewünschtes Bild von Souveränität und Kompetenz vorspiegelt, anstatt die ungeschönten Fakten - und Risiken - auf den Tisch zu legen.
Noch grundsätzlicher stellt sich die Frage, ob nicht rechtstaatliche Prinzipien verletzt werden, wenn Verwaltungen nach Gutsherrenart Geheimverträge über kommunales Vermögen abschließen, wenn - unter Androhung hoher Vertragsstrafen - nicht einmal die Namen der beteiligten Firmen genannt werden dürfen und hinter Mauern des Schweigens und ohne Einschaltung der Politik wirtschaftliche Entscheidungen mit unbekannten Folgen getroffen werden.
Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) wiederholt ihre Forderung, in einer Ratskommission die Cross-Border-Geschäfte zu überprüfen, und anschließend auf eine politisch verantwortete Grundlage zu stellen.


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