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FDP in NRW will Bürgerbegehren erleichtern!

Die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen die Schließung der Hauptschule Cronenberg hat nun auch überregional für Aufsehen gesorgt.

Die Wuppertaler Liberalen um den Cronenberger Ratskandidaten Hartmut Stiller konnten auf dem FDP-Landesparteitag eine bürgerfreundliche Änderung der gesetzlichen Regelungen für Bürgerbegehren in NRW durchsetzen.



Konkret beschloss die FDP NRW auf ihrem Landesparteitag, dass zukünftig

- die Regeln hinsichtlich der Gegenfinanzierung klar und die notwendigen Beträge für Initiativen vorher kalkulierbar sein müssen.

- ein Gegenfinanzierungsvorschlag nur in der Höhe der (laut Haushalt) laufenden Kosten für den Zeitraum der Bindungswirkung des Bürgerbegehrens gefordert werden darf.

- die Finanzierung anstehender, in den vergangenen Jahren unterbliebener Investitionen, nicht Teil der erbringenden Kostendeckungsvorschläge zu sein hat.

- die Prüfung durch die Bezirksregierung und nicht durch die betroffene Kommune selbst erfolgen soll.


Sie schlägt weiter vor zu prüfen, ob nach den Erfahrungen in Bayern nicht ein weitgehender Verzicht auf Gegenfinanzierungsvorschläge möglich ist und stattdessen zu erwägen, dafür die Zahl der für ein erfolgreiches Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften zu erhöhen.


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