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FDP weist die Kritik von CDU, SPD und Grünen zurück

„Soviel Geld für die Kinderbetreuung gab es noch nie,“ so Marcel Hafke, Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Wuppertal.

Land stellt im kommenden Jahr 1,1 Milliarden Euro für die Betriebskosten der Kinderbetreuung zur Verfügung, davon allein 160 Millionen Euro für die Förderung der Unterdreijährigenbetreuung. „Soviel Geld für die Kinderbetreuung gab es noch nie,“ so Marcel Hafke, Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Wuppertal.

Für die Liberalen ist daher die für den Rat vorgelegte Kritik von CDU, SPD und Grünen aus Wuppertal völlig unverständlich! Hafke: „Die vom Land geplante Kontingentierung neuer U3-Plätze auf 25 Stunden Betreuungszeit ist keine Sparmaßnahme auf Kosten der Wahlfreiheit der Eltern, auch wenn die Grünen dies gerne in der Öffentlichkeit so darstellen wollen. Das Gegenteil“, so Hafke weiter, „ist der Fall: durch die Kontingentierung zwingt das Land die Kommunen, darunter auch Wuppertal, die Wahlfreiheit der Eltern endlich zu respektieren und umzusetzen. Denn Wuppertal gehört leider zu den Kommunen, die die Wahlfreiheit der Betreuungszeit bisher nicht vollumfänglich umgesetzt haben. So haben Eltern von Kindern unter 3 Jahren in den städtischen Einrichtungen keine Wahl zwischen 25, 35 und 45 Betreuungsstunden. In manchen Einrichtungen müssen die Eltern für die Betreuung der Kleinsten die vollen 45 Stunden buchen und bezahlen, auch wenn die Kinder nur 25 Stunden betreut werden. Dies bedeutet für Eltern vermeidbare Mehrkosten von bis zu 1.200,- Euro im Jahr. Auf diese Mißstände reagiert das Land jetzt mit der Schaffung von 11.000 Plätzen für 25 Betreuungsstunden. Wir“, so Hafke weiter, „unterstützen diese Maßnahme, weil dadurch künftig auch in Wuppertal die Wahlfreiheit der Eltern sichergestellt wird.“

Auch die Kritik von CDU, SPD und Grünen, die Landesregierung würde ihre Zusagen aus dem sogenannten `Krippenkompromiß´ nicht erfüllen, weisen die Liberalen als falsch zurück.
Weitere Informationen zum ThemaHafke: „Die Bundesförderung der Investitionen für die Betreuungsinfrastruktur wird vollständig vom Land an die Kommunen weitergereicht. Eine Durchleitung der Bundesförderung der Betriebskosten von Kinderbetreuungseinrichtungen ist dagegen rechtlich nicht möglich. Deshalb verzichtet der Bund zu Gunsten der Länder auf einen Teil des ihm zustehenden Aufkommens aus der Umsatzsteuer. NRW wird dadurch im kommenden Jahr 21,9 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Davon erhalten die Kommunen 5 Millionen Euro. Aber auch die verbleibenden 17 Millionen Euro fließen vollständig in die Finanzierung des Kinderbildungsgesetzes, so z.B. in die Förderung der U-3 Betreuung.

Hafke: „Da auch CDU, SPD und Grüne wissen, dass der Landeshaushalt kein Goldesel ist, sind deren weiteren Finanzierungsforderungen wohl eher als Einleitung des bervorstehenden Wahlkampfes zu werten.“

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