Bürokratieabbaugesetz II: Zweck verfehlt – Neuregelung nötig
„Wir brauchen Gesetze, die den Bürokratieabbau tatsächlich fördern und ihn nicht hemmen“, erklärt Barbara Dudda-Dillbohner, Sprecherin der SPD-Ratsfraktion im Ausschuss Zentrale Dienste, in Reaktion auf eine Antwort der Verwaltung zu den Auswirkungen des Bürokratieabbaugesetzes II.
„Die Fakten zeigen deutlich, dass die Intention des Gesetzgebers völlig verfehlt wurde. Mit den bestehenden Regelungen wurde der Verwaltungsaufwand nur erhöht und der Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger abgebaut“, fasst Barbara Dudda-Dillbohner den Bericht kurz zusammen.
Die Zahl der Verwaltungsgerichtsprozesse steigt und die Verfahren dauern länger, da zwingend ein vorgeschaltetes Anhörungsverfahren notwendig ist, das früher erst im Widerspruchsverfahren stattfand.
„Auch das alte Verfahren hatte seine Schwächen. Wenn wir nunmehr aber mit ansehen müssen, wie die Kosten für die Verwaltung, die Gerichte und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger steigen, obwohl ein Bürokratieabbau und damit auch eine Kostensenkung Intention des Gesetzes sein sollte, muss die gesetzliche Regelung verändert werden. Der Grundgedanke, Bürokratie abbauen zu wollen, ist schließlich richtig“, fasst Barbara Dudda-Dillbohner die Gründe für die Forderung einer Anpassung zusammen.
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