Wuppertal und Irland Europameister in Uno-Treue - gescheitertes Referendum?

Am 12.06.2008 haben die Iren in einer Volksabstimmung den Vertrag von Lissabon abgelehnt.

"Aus guten Gründen", so Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing, Kreisvorsitzender und Pressesprecherin der Ökologisch- Demokratischen Partei (ödp) Bergisch Land, beide zugleich auch in der Europa- politik aktiv. "Wir haben im Mai 2008 gegen diesen Katastrophenvertrag geklagt unter Az. 2 BvR 866/08 und 2 BvR 1038/08. Denn mit dem Vertrag von Lissabon würde die EU über Grundgesetz, Uno-Charta und Uno-Menschenrechte erhoben (Erklärung Nr. 17 im Anhang zum Vertrag von Lissabon). Ein unglaublicher Bruch von Art. 25 GG, Art. 146 GG, Art. 103 Uno-Charta, Art. 28 und 29 Nr. 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie Art. VII und X der Schlussakte von Helsinki der OSZE."

Aber es würden nicht nur die Vorrangansprüche der Verfassungen der Mitglieds- staaten und der höchsten Uno-Verträge unterlaufen. Schlimmer noch - die Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene würde in einem Chaos der Rechts- unsicherheit versinken. Militärische Interventionen würden an undefinierte Rechtsbegriffe wie "Interessen" (Art. 28a und 10a EUV) oder "Krisenbewälti- gung" geknüpft, und das ohne Parlamentsvorbehalt (Art. 28b EUV); alle Mitgliedsstaaten würden zur Aufrüstung verpflichtet (Art. 28a Abs. 3 und 28d EUV). Die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik würde zur jurisdiktionsfreien Zone (Art. 240a AEUV), also in eine Art permanenten Ausnahmezustand von der Gewaltenteilung getaucht.

Reusing weiter: "Alle Menschenrechte des Grundgesetzes und der Uno würden unterhalb des EU-Rechts gestellt und damit ausgehebelt. Auch die Menschen- rechte der EU-Grundrechtecharta würden nur geringen Schutz bieten, da sie durch Art. 52 Abs. 2 der Grundrechtecharta unterhalb sämtlicher Vorschriften des EU-Primärrechts gestellt würden."

Hassel-Reusing erläutert: "Damit würden sämtliche Vorschriften aus EUV und AEUV über die Menschenrechte gestellt. Gegenüber sämtlichen Vorschriften des EUV zur Außen- und Sicherheitspolitik und auch gegenüber Militäreinsätzen im Inneren nach der Solidaritätsklausel (Art. 188r AEUV) gäbe es auch materiell- rechtlich keinen Grundrechtsschutz mehr." Selbst die FDP habe in ihrer Bundestagsanfrage vom 12.03.2008 (Drucksache 16/8569) in Tz. 36 und 37 besorgt nach dem Rangverhältnis zwischen Solidaritätsklausel (Art. 188r AEUV, im damaligen Entwurf noch Art. 222 AEUV) und den Grundrechten des Grundge- setzes gefragt. Der Text der Verfassungsbeschwerde von Sarah Luzia Hassel- Reusing ist zu finden unter dem Link

www.teameurope.info/sites/team.formalibre.si/files/imce/documents/Verfassungsbeschwerde%20zu%20Bundestags-Drucksache%2016%208300.pdf

V.i.S.d.P: Sarah Luzia Hassel-Reusing Thorner Str. 7 42283 Wuppertal +49 / 202 / 2502621 Pressesprecherin der ödp Bergisch Land

Anzeigen: