GRÜNE: Abzocke durch Telefonwerbung stoppen!
Nervige Telefonwerbung wird zur Seuche. Es klingelt immer öfter, immer häufiger werden Menschen zu jeder Tageszeit mit teils dreisten Methoden angehalten zu kaufen, zu testen und zu abonnieren.
Laut Umfragen fühlen sich mittlerweile 95 % der Menschen am Telefon belästigt. Dabei ist das seit dem Jahr 2004 gesetzlich verboten. Doch gegen das Verbot wird täglich tausendfach verstoßen.
Gabriele Mahnert, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN: "Allein 2006 sind 40.800 Beschwerden wegen Vertragsabschlüssen aus Telefonwerbung bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW eingegangen. Diese Abzocke muss gestoppt werden! Wir fordern die Landesregierung auf, nicht länger untätig zuzusehen, sie muss schärfere gesetzliche Regelungen und Sanktionen zur Eindämmung dieser Belästigungen beschließen." Man muss auch mit einer hohen Dunkelziffer an Betroffenen rechnen, die tagtäglich am Telefon mit u.a. Zeitungsabonnements, Lotterieverträgen und Telefonanbieterwechselangeboten belästigt werden. Bis zu einer halben Million Betroffener mit untergeschobenen Verträgen gab es schätzungsweise 2006 allein in NRW (nach Hochrechnungen der VZ NRW). Laut Aussagen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) kommt es zu Fällen, in denen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht gelingt, sich von solchen Verträgen wieder zu lösen, da zum Teil bestehende Anfechtungs- und Widerrufsmöglichkeiten und die dabei zu beachtenden Fristen nicht bekannt seien. Opfer von Telefonwerbung sind insbesondere ältere Menschen. Sie verbringen mehr Zeit zu Hause und sind darum öfter erreichbar, bei ihnen besteht oftmals durch mangelnde Aufklärung größere Verunsicherung und es ist bekannt, dass sie über enorme Finanzreserven verfügen. Mahnert abschließend: "Wir GRÜNE fordern, dass den modernen Drückerkolonnen am Telefonhörer gesetzlich wirksam das Handwerk gelegt wird. Dabei gilt für uns der Grundsatz: aus einem verbotenem Anruf darf ohne Unterschrift kein gültiger Vertrag werden! Die Strafen bei unlauterer Telefonwerbung müssen weh tun und dürfen nicht aus der Portokasse bezahlt werden können. Von den Erlösen aus Bußgeldeinnahmen wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot soll den Verbraucherzentralen ein gehöriger Anteil zugeleitet werden, da sie bereits jetzt erhebliche Beratungsdienstleistungen für Betroffene leisten."
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