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Kibiz verspricht voller Erfolg zu werden, aber Nachbesserungen sind notwendig!

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Karl-Friedrich Kühme, erklärte dazu in Wuppertal:



„Der schwarz-gelben Landesregierung ist es mit diesem Gesetz gelungen, das Betreuungsangebot für unter Dreijährige, die frühe Bildung und Förderung von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Aufbau von Familienzentren zu verbessern. KiBiz bedeutet etwa 250 Millionen Euro mehr für die Betreuung von Kindern.

Allerdings sehen wir die bisher gefundene Regelung noch als unzureichend an: Freie Träger werden kurzfristig ein so hohes finanzielles Defizit zu verzeichnen haben, dass es ihnen nicht möglich sein wird, be-stimmte Aufgaben zu erfüllen. Die Kommune müsste hier als Lückenbüßer tätig werden. Dies wäre für eine Stadt wie Wuppertal aber aus haushaltspolitischen Gründen gar nicht möglich. Es muss daher eine wirksame Lösung zur Finanzierung der Kinderbetreuung gefunden werden, ohne die Kommunen weiter zu belasten. Eine Gesamtfinanzierung sollte auf Basis des Landesdurchschnitts des Elternbeitragsaufkommens von etwa 13-14% gestaltet werden. Ferner ist es notwendig, einheitliche Standards bei der Betreuungsqualität zu schaffen, damit eine eventuelle Benachteiligung von Kindern, die in finanzschwachen Kommunen leben, verhindert wird. So müssen die maximalen Gruppengrößen und die definierte Relation von Kinderzahl und Erziehern festgelegt werden“, so der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses.

Weiterhin sei die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kindpauschale abzulehnen und der Betreuungsstandard bei der U3-Betreuung, also kleine altersgemischte Gruppen, sei nach Ansicht der CDU-Fraktion zu halten, erklärte Kühme ab-schließend. Nur durch die Einbindung dieser Eckpunkte, die der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Wuppertal in einer Resolution zusammengefasst hat, habe das Kinderbildungsgesetz eine Chance, eine wirkliche Alternative zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) zu werden.


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