Verbraucherschutz bei RFID-Etiketten
Zur Einführung von RFID-Etiketten bei Karstadt und der Galeria Kaufhof erklärt der Bundestagsabgeordnete Manfred Zöllmer, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Die Essener Arcandor AG – vormals KarstadtQuelle AG) - hat damit begonnen in ihrer Düsseldorfer Karstadt-Filiale RFID-Etiketten im Textilbereich einzuführen. Gleichzeitig hat auch die Metro AG verkündet bei der Galeria Kaufhof in Essen im Rahmen eines Pilotprojekts Bekleidung mit RFID-Etiketten auszustatten. Dies soll Erleichterungen in der Logistik, aber auch eine Serviceverbesserung für die Kundinnen und Kunden ermöglichen. Die RFID-Chips (Radio Frequency Identification) bzw. Funkchips sind ein System, mit dem Objekte durch Auslesen von Daten über Funk identifiziert werden können. Auf einem kleinen Transponder (minaturisierten Chip) werden elektronische Daten gespeichert, und mittels einer Miniaturantenne über Radiowellen an ein Lesegerät weitergegeben, welches die übermittelten Daten verarbeiten kann.
Diese neue Informationstechnik, eröffnet vielfältigste Anwendungsmöglichkeiten, wie sie auch jetzt von den Unternehmen geplant und versucht werden. Neben den Möglichkeiten für die Wirtschaft Arbeitsvorgänge zu effektivieren ergeben sich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reihe von Vorteilen. Auf RFID-Chips können mehr Sachinformationen über Produkte abgespeichert. Auch eine elektronische Einkaufshilfe- und beratung wird damit ermöglicht. Wir dürfen jedoch nicht übersehen, dass die auf Funkchips gespeicherten Daten auslesbar, kopierbar und unter Umständen auch manipulierbar wären. Auch die Verknüpfung von Daten aus Produktinformationen, Zahlsystemen und Kundenkarten könnte zu ungewollten Kauf- und Bewegungsprofilen von Verbraucherinnen und Verbraucher führen.
Wichtig ist daher, dass in den Filialen deutlich darauf hingewiesen wird, welche Produkte mit dem RFID-Etikett gekennzeichnet sind das die RFID-Chips an der Kasse entfernt werden, respektive die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich darüber informiert werden, dass und wie sie den Chip entfernen können beim Einsatz von Kundenkarten oder anderen elektronischen Bezahlsystemen darf es nicht zur Verknüpfung von Kunden – und Produktdaten kommen Wir müssen die neue Technologie mit ihren Innovationsmöglichkeiten vorurteilsfrei betrachten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbar machen. Eine Akzeptanz dieser neuen Technik ist aber nur möglich, wenn Transparenz herrscht und jeder Missbrauch zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verhindert wird. Wir wollen keine gläsernen Verbraucher. Dies muss von der Wirtschaft sichergestellt werden.
|