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CDU: Durchwachsen bis heiter

Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts

Zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts, § 107 GO NW, durch den nordrhein-westfälischen Landtag erklären CDU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Simon und CDU-Kreisvorsitzender Jürgen Hardt gemeinsam:

“Durch den Änderungsantrag der Düsseldorfer Koalitionsfraktionen ist in der Begründung des Gesetzes klargestellt worden, dass der Bestandsschutz der wirtschaftlichen Betätigung im Wettbewerb für Stadtwerke und andere kommunale Betriebe auch eine dynamische Weiterentwicklung am Markt ermöglicht. Damit sind zwar nicht alle kommunalen Forderungen erfüllt worden, jedoch ist die Auslegung und Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch das Innenministerium damit so festgelegt worden, dass wir zuversichtlich sind, dass kommunale Unterneh-men und damit auch die Wuppertaler Stadtwerke sich am Markt behaupten können. Gemeinsam werden wir jetzt nach vorn schauen.“

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