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GRÜNE fragen nach Zukunft der Versorgungsverwaltung

Die schwarz-gelb geführte Landesregierung NRW ist entschlossen, noch in diesem Jahr die Versorgungsverwaltung zu kommunalisieren.

Peter Vorsteher, Fraktionssprecher der GRÜNEN:
„Wir stellen heute eine Anfrage und erwarten zur nächsten Ratssitzung Antworten zu konkreten Konsequenzen für Wuppertal. Die GRÜNE Fraktion vermutet, dass die Folgen gravierend sind. Die Landesregierung will den Kommunen die Aufgaben ohne angemessene Finanzierung zuschustern und ignoriert die Begleitkosten. Ein Gutachten des Landesrechnungshofes belegt, dass durch die Kommunalisierung keine Einsparungen zu erzielen sind.“

Die Anfrage im Wortlaut:
Zukunft der Versorgungsverwaltung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die schwarz-gelb geführte NRW Landesregierung überträgt die Aufgaben, die bisher in der Versorgungsverwaltung gebündelt wurden, zum einen auf die Landschaftsverbände und zum anderen auf die Kommunen.
In diesem Zusammenhang bittet die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen in der Ratssitzung am 22.10.2007:

1.) Welche Auswirkung hat die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung für die Wuppertaler Bevölkerung und Kunden der Versorgungsverwaltung in Wuppertal, Solingen und Remscheid?
Ist eine wohnortnahe Betreuung der KlientInnen der Versorgungsverwaltung auch nach der Kommunalisierung gewährleistet?

2.) In der Versorgungsverwaltung sind insgesamt etwa 90 Teil- und Vollzeitbeschäftigte tätig.
Trifft es zu, dass die Stadtverwaltung Wuppertal lediglich 23,5 Stellen für die Bearbeitung des Bereichs SchbR SGB IX (Schwerbehindertenrecht) der drei bergischen Städte übernehmen wird?

3.) In welchen Behörden und an welchen Standorten werden die restlichen ca. 67 Bediensteten (z.B. die 7,5 Stellen, die für das Elterngeld zuständig sind) zukünftig eingesetzt?

4.) Im Keller der Versorgungsverwaltung lagern rund 200.000 Meter Akten.
Wie viele davon übernimmt die Wuppertaler Stadtverwaltung?

5.) In welchen städtischen Gebäuden können diese Akten gelagert werden und kurzfristig zur Bearbeitung zu Verfügung stehen?

6.) Wenn kein städtisches Gebäude über ausreichende Lagerkapazitäten verfügt und ein neues Gebäude angemietet werden muss, wer trägt dann die Kosten?

7.) Wird darüber nachgedacht und verhandelt, das jetzige Dienstgebäude an der Friedrich Engels Allee 92 (zentral und behindertengerecht ausgebaut) zu kaufen? Wenn ja, wer würde dann die Kosten des Kaufs übernehmen?

Mit freundlichem Gruß

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher

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