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Land macht keine Kompromisse

Seit kurzem liegt der sogenannten "Erarbeitungsbeschluss" vor, auf dessen Grundlage in der Bezirksregierung über die Änderung des Regionalplanes entschieden wird. Der Antrag beinhaltet in erster Linie die Umwidmung der Flächen auf Scharpenacken für die drei Landesbauprojekte JVA, Bereitschaftspolizei und Justizschule von einem "Regionalen Grünzug" in einen "Allgemeinen Siedlungsbereich".

Diese Anpassung des Regionalplanes ist eine zwingende Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens. Besonders die Umweltprüfung nimmt einen breiten Raum ein. Sie attestiert vor allem dem ehemaligen Langwaffenschießstand Weidfeld in jeder Hinsicht eine hohe Wertigkeit, so dass seine Zerstörung eindeutig als "Auswirkungsschwerpunkt" bezeichnet wird. Dazu heißt es in der Vorlage: "Hier liegen gesetzlich geschützte Biotope, schutzwürdige Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit und der ehemals als Baudenkmal eingetragene Langwaffenschießstand. ...

Die genannten Bereiche sind unter Bodenschutz-, Denkmalschutz- wie unter klimatischen- und Arten- und Biotopschutzgesichtspunkten bedeutsam und werden auch hinsichtlich ihres bioökologischen Wertes als hoch eingestuft. Ein Verlust bzw. eine Inanspruchnahme dieses hochwertigen Bereiches ist mit erheblichen Auswirkungen auf mehrere Belange des Umweltschutzes verbunden ..." Ungeachtet dessen wird die Planänderung regionalplanerisch als verträglich beurteilt. Bei näherer Beschäftigung mit dem Erarbeitungsbeschluss erkennt man die Gründe für dieses Urteil:

Das Land NRW legt sich kompromisslos auf einen Flächenbedarf von mindestens 30 ha fest, damit alle drei Projekte nebeneinander verwirklicht werden können. Die Festlegung auf gleich drei Bauvorhaben wird mit verschiedenen Synergien rechtfertigt. Ohne Zweifel bringt die Unterbringung dreier Projekte dieser Größenordnung an einem gemeinsamen Standort einige Vorteile mit sich. Das berechnete Einsparpotential in Höhe von insgesamt 28 Mio. EUR erscheint jedoch bei näherer Betrachtung als unrealistisch. Ausgerechnet diese ungewisse, rein kalkulatorische Größe wird dann verwendet, um die Zerstörung einer unzweifelhaft höchst wertvollen Landschaft zu rechtfertigen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass nicht ausreichend begründet wird, warum die Bereitschaftspolizei und die Justizvollzugsschule überhaupt umgesiedelt werden müssen? Diese Zusammenlegung ist jedoch die eigentliche Ursache für die Festlegung auf 30 ha. Dass bei dieser Größenordnung wesentlich weniger Alternativflächen zur Verfügung stehen, ist wohl selbstredend. Unkritisch betrachtet erwecken diese Ausgangsvoraussetzungen den Eindruck, dass nur der Standort Parkstraße / Erbschlö geeignet sei. Ein Großteil der genanten Synergien ließe sich jedoch ebenfalls weitestgehend realisieren, wenn die drei Bauvorhaben in relativer räumlicher Nähe getrennt voneinander verwirklicht würden (z.B. StOV Parkstraße, GOH-Gelände, Blombach-Süd oder Linde / Marscheid!).

Es stellt sich die Frage, ob es im Sinne einer nachhaltigen, auf das Wohl der kommenden Generationen gerichteten Entwicklung geboten ist, den kurzfristigen wirtschaftlichen Nutzen über den langfristig ökologisch bedeutsamen Flächenschutz zu stellen? Vor allem, wo es durchaus Kompromisse gäbe, die beiden Zielen gerecht würden! Bleibt zu hoffen, dass sich die verantwortlichen Politiker der Bezirksregierung am 12. und 20. September diese Frage auch stellen. (Der Erarbeitungsbeschluss ist einsehbar unter www.bezreg- duesseldorf.nrw.de unter "Themen": "Planung und Kommunales": "Regionalrat - Archiv" und dort bei der Sitzung zum 12.09.2007 in der Tagesordnung)

Pressemitteilung der Bürgerinitiative "Kein Beton im Biotop", Frank Baldus, Scheidtstr. 108, 42369 Wuppertal

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