Baudenkmal von Weltgeltung

Erklärung des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz(RVDL), Ortsverband Wuppertal, zum Denkmalschutz für die Wuppertaler Schwebebahn

Der Rat der Stadt Wuppertal hat die Schwebebahn als Gesamtbauwerk am 26.Mai 1997 unter Schutz gestellt und die historisch getreue Rekonstruktion der Stationen Landgericht, Völklinger Straße, Werther Brücke und Oberbarmen sowie der Wagenhalle Oberbarmen beschlossen. Die Stationen Werther Brücke und Döppersberg standen bereits auf der Denkmalliste.



Der RVDL ist mit der Mehrheit der Wuppertaler Bevölkerung einig, daß die genannten, als letzte aus der Zeit des Baues der Schwebebahn 1898-1903 erhalten gebliebenen Stationen Wuppertal ein unverwechselbares Gepräge verleihen. Sie verkörpern die Identität der Stadt und sind kulturgeschichtlich von hohem Rang. Mit Udo Mainzer, Leiter des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, sehen wir in der Schwebebahn ein



„Baudenkmal von Weltgeltung.“



Die WSW AG wollen jedoch, folgt man dem im Ausschuß für Wirtschaft vorgelegten Bericht des Vorstandsvorsitzenden Andreas Feicht, die Bauten Landgericht, Völklinger Straße und Wagenhalle aufgrund von "Umplanungen ab 2005 ohne Altsubstanz" und eines mit 14,3 Mio Euro errechneten Fehlbetrags durch Neubauten ersetzen. Für die Werther Brücke wird eine „Rekonstruktion unter Verzicht auf Altmaterial“ angekündigt. Damit gäben die WSW AG ihr Bauwerk von Weltgeltung auf. Die Schwebebahn beschränkte sich darauf, ein glanzloses, rein funktionales Schnellverkehrsmittel ohne städtebauliche Attitüde zu sein.



Noch ist es nicht zu spät. Wir fordern eine



Wuppertaler und nationale Kraftanstrengung



entsprechend der Einzigartigkeit der Schwebebahn und appellieren an den Rat der Stadt, nicht hinter den Stadtverordnetenversammlungen der Städte Barmen und Elberfeld zurückzustehen. Sie hatten vor mehr als 100 Jahren eine höchsten technischen Ansprüchen genügende Schnellbahn beschlossen. Sie war nicht nur stadtbildverträglich, sondern wurde zu einer architektonischen Zierde und einem städtebaulichen Wahrzeichen der 1929 vereinigten Städte.



Die geforderte Kraftanstrengung muß alle Möglichkeiten der Finanzierung einbeziehen und nicht nur die Öffentliche Hand als Geldgeber ins Auge fassen. Die jahrelangen Verhandlungen der WSW AG mit dem Land Nordrhein-Westfalen haben sich als Sackgasse erwiesen und sind zudem in den Strudel einer explodierenden, bei über 500 Millionen Euro angekommenen Gesamtkostenentwicklung geraten. Trotzdem hatte die Landesregierung für die Station Werther Brücke schon Denkmalpflegemittel bewilligt, die es jetzt einzukalkulieren gilt. Aus der geschilderten Situation muß die Stadt Wuppertal schnellstmöglich Konsequenzen ziehen. Der 1997 begründete Runde Tisch, der wieder einzuberufen ist, gibt dazu Gelegenheit.




Das Beispiel der WuppertalBewegung, die Trasse der Rheinischen Bahn mit zu diesem Zweck in beachtlichem Umfang akquirierten Spenden herzurichten und zu versuchen, diese durch Europa-Mittel entscheidend aufzustocken, ermutigt uns. Die Rettung dieser Bahntrasse führt auch zu einem denkmalpflegerischen Erfolg für das Stadtbild. Denn damit bleiben die großen Bahnviadukte als unübersehbare Signaturen der Stadtgeschichte erhalten. Um wieviel mehr bedarf es der Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes der Schwebebahn, die im Stadtbild den ersten Platz einnimmt.


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