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Wuppertaler Rat beschließt: Wasserwirtschaft ist öffentliche Aufgabe

Kein Eingriff in kommunale Selbstverwaltung durch Änderung der Wasserverbandsgesetze



Mit einem Ratsbeschluss zum Thema „Wasserwirtschaft ist eine öffentliche Aufgabe – Änderung der Verbandsgesetze ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am 11. Juni Stellung bezogen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung der Verbandsgesetze der nordrhein-westfälischen Wasserverbände. Dieser Gesetzentwurf war von CDU und FDP am 8. März ohne vorherige Beteiligung oder Information der Wasserverbände in den Landtag eingebracht worden mit dem Ziel, den Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung für private Unternehmen zu öffnen. Den Wasserverbänden soll es – falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird- zukünftig nicht mehr möglich sein, auf Wunsch der Kommunen den Betrieb von kommunalen Kanalnetzen zu übernehmen.

In dem von den Ratsmitgliedern mit großer Mehrheit angenommenen Beschluss heißt es: „Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung wasserverbandsrechtlicher Vorschriften gefährdet den weltweit herausragenden Standard der Wasserwirtschaft im Rheinland, in Westfalen und Deutschland. (…) Die Landesregierung wird aufgefordert, ihren Gesetzentwurf entsprechend zu modifizieren und die Wasserwirtschaft als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu garantieren.“

Durch den Ratsbeschluss erhält der Wupperverband als im Einzugsgebiet der Wupper agierender Wasserverband die Rückendeckung des Wuppertaler Stadtrats, der sich mit dem Beschluss eindeutig dafür ausspricht, dass Wasser keine übliche Handelsware und Wasserwirtschaft eine öffentliche Aufgabe ist, die nicht von Profitorientierung gelenkt werden soll.

Nicht nur der Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze, sondern auch die Diskussion um die Änderung des Paragraphen 107 der Gemeindeordnung für das Land NRW, die eine Einschränkung der Tätigkeitsfelder öffentlicher Unternehmen vorsieht, sind Ausdruck der von der NRW-Regierungskoalition gestarteten Initiative „Privat vor Staat“ und der Höhepunkt einer schon seit Jahren geführten Diskussion zur Privatisierung in der Wasserwirtschaft.

Den geplanten Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze sieht der Wupperverband mit großer Sorge.
„Ohne Wasser ist auf der Erde kein Leben möglich. Daher müssen wir das Wasser sorgsam behandeln und für die nachfolgenden Generationen in ausreichender Menge und guter Qualität erhalten. Wasser ist keine Ware, sondern ein ererbtes Gut, wie es in der Präambel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie heißt“, erklärt Bernd Wille, Vorstand des Wupperverbandes.
„Wasserwirtschaft ist ein komplexes Gesamtsystem. Der Wupperverband betreibt im Einzugsgebiet der Wupper Talsperren, Klärwerke und weitere Anlagen und betreut rund 2.300 Kilometer Fließgewässer. Im Rahmen unseres Flussgebietsmanagements beziehen wir alle Einflüsse, die auf das Gesamtsystem wirken, mit ein, z. B. Niederschläge, Wasserentnahmen, Abwasserentsorgung, aber auch Faktoren wie Landwirtschaft, Freizeitnutzung, Naturschutz.
Der ganzheitliche Ansatz – Aufgaben miteinander zu verknüpfen, Akteure einzubeziehen und die Wasserwirtschaft als Ganzes zu betrachten – ist die Grundlage für ein erfolgreiches und auch kosteneffizientes Flussgebietsmanagement. Dass dies der richtige Weg ist, zeigt sich in der verbesserten Qualität der Wupper als Natur- und Erholungsraum, in der gesicherten Bereitstellung von Brauch- und Trinkwasser, in einem funktionierenden Hochwasserschutz und in der Niedrigwasseraufhöhung in Trockenzeiten.
In den vergangenen Jahren haben wir durch enge Kooperation mit den Verbandsmitgliedern und den Akteuren im Wuppergebiet den Prozess Wasserwirtschaft optimiert und vorhandene Schnittstellen beseitigt. Nun soll eine neue Schnittstelle geschaffen werden, indem Teilbereiche der kommunalen Abwasserbeseitigung der Privatisierung geöffnet werden sollen. Hier geht es meiner Meinung nach lediglich um die Stärkung privater Unternehmen. Einen wasserwirtschaftlichen Vorteil kann ich darin nicht erkennen.“

Durch die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen und industriellen Verbandsmitgliedern werden Synergien und Kosteneinsparungen ermöglicht, gerade auch im Bereich der Abwasserentsorgung.
Die Ansicht der Privatisierungsbefürworter, dass ein Einstieg der Privaten in die Abwasserentsorgung zu Wettbewerb und letztlich zu einer Kostensenkung führen würde, teilt der Vorstand des Wupperverbandes nicht.
„Wird die Abwasserbeseitigung von privaten Unternehmen übernommen, so kann das für den Gebührenzahler eine Mehrbelastung von 20 Prozent aus Umsatz-, Ertrags- und Gewerbesteuer bedeuten. Neben den steuerlichen Auswirkungen werden die Profitorientierung der Privaten und der Verlust günstiger Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu einer Mehrbelastung führen.“
Die Erfahrungen im In- und Ausland mit der Privatisierung der Wasserwirtschaft haben gezeigt, dass z. B. in England bis 2009 die Wasserpreise (Trinkwasser/Abwasser) um durchschnittlich 18 Prozent steigen werden bei sinkender Qualität. In Berlin werden die Wasserpreise durch die Privatisierung der Wasserbetriebe um 30 Prozent steigen. In Frankreich sind die Wasserpreise öffentlicher Ver- und Entsorger um ca. 15 Prozent niedriger als die der Privaten.

Die Kostenentwicklungen bei den Verbänden geben keinen Anlass zur Öffnung dieses Aufgabengebietes für Private. Der aktuelle Finanzplan des Wupperverbandes sieht stabile Mitgliedsbeiträge bis 2010 vor. Im größten Geschäftsbereich – Kläranlagen, Sammler, Entsorgung – konnte der Wupperverband für 2007 die Beiträge sogar um 0,7 Prozent senken. Weitere an die demographische Entwicklung angepasste Beitragssenkungen sind bereits von den Verbandsgremien beschlossen worden.

Auch mit Blick auf die Gestaltungsfreiheit der Kommunen ist der Wupperverband gegen den geplanten Gesetzentwurf zur Änderung der Verbandsgesetze.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben die Kommunen bisher die Möglichkeit, ihre Kanalnetze entweder in Eigenregie zu betreiben oder den Betrieb an einen Wasserverband oder einen Drittanbieter zu vergeben. Durch eine Änderung der Wasserverbandsgesetze wäre die Übertragung der Aufgabe an Wasserverbände zukünftig nicht mehr möglich und würde zu einer Einschränkung der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit der Kommunen führen.

Über den Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze soll nach der Sommerpause im Landtag entschieden werden.

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