Mehr Schaden als Gewinn durch Zweitwohnungssteuer
“Die Zweitwohnungssteuer gehört auf den Prüfstand und muss abgeschafft werden“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende der FDP, Jürgen Henke, die zahlreichen Widersprüche von Studenten gegen die Steuerbescheide.
Die Erhebung der Steuer für Studenten – sie betrifft hauptsächlich Studenten - ist rechtlich umstritten, denn, so das OVG Mainz, die Erhebung der Steuer für eine Nebenwohnung für Studenten verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für Ehepartner bereits für verfassungswidrig erklärt.
„Viel wichtiger als die rechtliche Prüfung ist die Überprüfung der Vor- und Nachteile durch die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für die Stadt“, so Henke. Durch die Umwandlung von Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz hat die Stadt gerade mal 1000 Einwohner hinzugewonnen und damit etwas höhere Schlüsselzuweisungen erzielt. Im Vergleich zum Verwaltungsaufwand sind die Mehreinnahmen gering. Henke: „Es bleibt die berechtigte Frage, ob die Mehreinnahmen künftig die Aufwendungen für Bürokratie überhaupt übersteigen.“
Die Zweitwohnungssteuer ist eher ein Argument gegen die Verlegung des Wohnsitzes nach Wuppertal, v.a. für die Gruppe der Studenten. So haben sich seit Einführung der Steuer weit mehr Bürger aus Wuppertal abgemeldet (1403) als umgemeldet (1039). Schon vorher haben sich mit der Ankündigung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mehr als doppelt so viele Bürger aus Wuppertal abgemeldet als umgemeldet. Auch in Zukunft verliert die Stadt potentielle Neubürger, denn die Zweitwohnungssteuer ist ein Negativkriterium bei der Entscheidung angehender Studenten für den Hochschulstandort. Und diese – leider zahlenmäßig nicht messbaren – Auswirkungen sind zum Nachteil der Stadt. Henke: „Der Schaden ist langfristig weit aus größer als der kurzfristige Gewinn durch die Schlüsselzuweisung einiger durch Ummeldung neu hinzugewonnener Einwohner.“ Die FDP wird einen erneuten Antrag zur Überprüfung und Abschaffung der Zweitwohnungssteuer stellen.
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