![]() Nur Probleme mit der ZweitwohnungsteuerMit seiner Zweitwohnungsteuer hat Wuppertal bis jetzt nur ein Fiasko erlebt.
Die große Erwartung bestand darin, auf diese Weise zusätzliche Einwohner zu gewinnen, die höhere Landeszuweisungen eingebracht hätten. Statistisch hätte sich dies in einem höheren Zuzug von Deutschen niederschlagen müssen; Ausländer unterhalten nur in wenigen Fällen eine Nebenwohnung. Im Zeitraum 2004 – 2006, in dem die Zweitwohnungsteuer eingeführt wurde, sind jedoch 2.655 Deutsche weniger nach Wuppertal zugezogen als in den Vergleichsjahren 2001 – 2003. Ein positiver Effekt der Steuer auf die Einwohnerentwicklung lässt sich beim besten Willen nicht erkennen.
Die jetzt anstehenden Klagen könnten auch handwerkliche Probleme der Satzung zutage fördern, vor denen die Verwaltung bisher die Augen verschlossen hat. So werden in der Zweitwohnungsteuersatzung zwar nicht die Studierenden, wohl aber alle Verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Personen von der Zweitwohnungsteuer freigestellt. Es handelt sich im Grunde um eine Art Junggesellensteuer.
Zwar schränkt die Stadt dann im Veranlagungsverfahren die Steuerbefreiung wieder auf Personen ein, die die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten, (wie es das Bundesverfassungsgericht fordert), ob jedoch die Gerichte diese seltsame Konstruktion akzeptieren, erscheint uns mehr als zweifelhaft.
Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) rät deshalb allen zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen Personen dazu, gegen einen Steuerbescheid Widerspruch einzulegen.
Erschienen am: 21.04.2007 Anzeigen: |