Neues Kindergartengesetz:
GRÜNE: Weitere Kürzungen und schlechtere Standards
Topaktuell war die GRÜNE Ratsfraktion mit einer Veranstaltung zum Kindergartengesetz. In der Alten Feuerwache diskutierten über 80 WuppertalerInnen die Eckpunkte, die nur wenige Stunden zuvor von der Landesregierung vorgelegt wurden.
Zur Einigung zwischen Land, Kommunen und Trägern auf einen neuen Finanzierungsmodus für die Kindergärten erklärt Andrea Asch MdL, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:
"Dieser Gesetzentwurf bedeutet klare Qualitätseinbußen im Kindergarten. Die aktuelle Diskussion zeigt aber gerade, dass wir nicht weniger, sondern mehr Qualität brauchen. Der Kompromiss bedeutet den landesweiten Abbau personeller und somit pädagogischer Standards zulasten der Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher. In der neuen Regelgruppe sollen künftig bei gleichem Personalstandard auch die betreuungsaufwändigen zweijährigen Kinder mitbetreut werden.
Den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren will Minister Laschet über Personalabbau finanzieren. Ansonsten profitieren von zusätzlichen Landesmitteln hauptsächlich die Kirchen, die künftig einen geringeren Trägeranteil zahlen müssen. Die Eltern werden auch weiter mit 19 Prozent zur Kasse gebeten. Weitere Beitragssteigerungen werden folgen, weil dieser Finanzierungsanteil unrealistisch hoch angesetzt ist. Minister Laschet hat die Möglichkeit verspielt, den Elternanteil auf das realistische Maß von 13 Prozent zu senken.“
Paul Yves Ramette, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion Wuppertal: „Immerhin hat Laschet sich mit seiner ursprünglichen Idee der Kopfpauschale nicht durchsetzen können. Gescheitert ist er am vehementen Widerstand der Träger, die sonst das volle finanzielle Risiko zu tragen hätten. Die vorgestellte Finanzierung ist eine gruppenbezogene Pauschale, wie sie die kommunalen Spitzenverbände konzipiert haben. Die Mischung aus Gruppenpauschalen mit Ab- und Zuschlägen je nach unterschiedlichen Betreuungszeiten, teilweisen Spitzabrechnungen und einer Vielzahl verschiedener weiterer Pauschalen ist ein bürokratisches Monstrum. Was fehlt, ist ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Ohne den wird es keinen Schub an neuen Betreuungsplätzen geben. Die Gesamtfinanzierung von 959 Mio. Euro bedeutet einen faktischen Standardabbau, weil allein der Ausgleich der kirchlichen Trägeranteile mit 80 Mio. Euro zu Buche schlägt und zudem die Sprachförderung und auch die Familienzentren aus demselben Topf bezahlt werden müssen. Auch vor der großen Kürzungswelle im Kinder- und Jugendbereich 2006 waren schon einmal 950 Mio. Euro für die Kinderbetreuung im Haushalt veranschlagt - allerdings ohne Familienzentren und Sprachförderung. Im Übrigen wurde ein Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Wesentliche gesellschaftliche Gruppen fehlten am Verhandlungstisch: Eltern, Erzieherinnen und Vertreterinnen der Kinderinteressen. Das heißt, alle, die von dem Gesetz betroffen sind, waren nicht beteiligt."
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Erschienen am: 08.03.2007
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