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Herber Rückschlag für Zweitwohnungssteuer-Befürworter - Zweitwohnungssteuer muss erneut auf den Prüfstand und abgeschafft werden

„Die Zweitwohnungsteuer gehört erneut auf den Prüfstand“, fordert der stellv. Fraktionsvorsitzender der Liberalen im Tal, Peter L. Engelmann. „Die Einschläge gegen diese Fehlkonstruktions-Steuer werden immer dichter.“

 

Aktueller Anlass für das erneute Eintreten der FDP, die Zweitwohnungsteuer in Wuppertal wieder abzuschaffen, ist eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mainz. Dort heißt es, dass die Erhebung der Steuer für eine Nebenwohnung für Studenten gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoße (Az.: 6 B 11579/06).

Das Gericht greife die zentrale Argumentation der FDP-Fraktion auf: „Das OVG hat klar gemacht, dass eine Zweitwohnungsteuer überhaupt nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Zweitwohnung auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lasse. Das treffe auf Studenten aber gerade nicht zu“, so Engelmann. Überdies verneint das OVG, dass Studenten mit dem „Kinderzimmer“ im elternlichen Haus oder der elterlichen Wohnung überhaupt eine „Erstwohnung“ innehätten. „Da diese die Studenten über diese Räume weder wirtschaftlich noch rechtlich frei verfügen könnten und sie auch nicht die Mindestkriterien für eine eigene, abgeschlossene Wohnung erfüllen, liegt nur ein Erstwohnsitz vor“, so Engelmann weiter. „Es heißt aber Zweitwohnungsteuer und nicht Zweitwohnsitzsteuer.“ Fehlt es an der Erstwohnung, könne es am Zweitwohnsitz auch keine Zweitwohnung geben.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Ehepartner von der Zahlung der Zweitwohnungsteuer auszunehmen, müssten nun auch – nach Ansicht der FDP vollkommen zu Recht – auch Studenten ausgenommen werden. Diese aber stellten mehr als die Hälfte aller Zweitwohnungsteuerschuldner dar. „Damit ist die Zweitwohnungsteuer in Wuppertal reif für den Papierkorb“, so Engelmann abschließend.

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