![]() usbildende Betriebe bevorzugen – Ausbildungsplätze sichernDie GRÜNE Fraktion will Betriebe in Wuppertal in ihrem Bemühen, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, unterstützen. Deshalb stellen die GRÜNEN nun den Antrag, dass städtische Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die nachweislich ausbilden. Lorenz Bahr, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion: Der Antrag im Wortlaut: Ausbildende Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugen 1. Die Stadtverwaltung Wuppertal vergibt im Rahmen öffentlicher, beschränkter oder freihändiger Vergaben Aufträge nur noch an Firmen, die Jugendliche und jungen Erwachsene ausbilden.
Die Diskussion über eine Ausbildungsplatzabgabe für den Fall, dass ein Unternehmen nicht ausbildet, kann nur der letzte Schritt sein, für mehr Ausbildungsplätze einzutreten. Vorher ist darüber nachzudenken, ob heute noch das duale System der Ausbildung den Bedarfen am Arbeitsmarkt und den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Auszubildenden entspricht. Diese Debatte ist aber eine bundes- und landespolitische Debatte. Kommunal ist der Handlungsrahmen für die Politik und für die Unternehmen deutlich enger. In ihrer Antwort "Vergaberecht und Schutz von Gemeinwohl" vom 21.12.2006 (VO/1179/06/1-A) bestätigte die Verwaltung, dass laut Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Ausschreibungen an Bedingungen geknüpft werden können, die dem Schutz wichtiger Gemeinwohlbelange dienen. Zudem ist die Bevorzugung ausbildender Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie aus dem Jahr 2004 gedeckt. Während CDU-Bundestagsabgeordnete die Bevorzugung ausbildender Betriebe von den Kommunen einfordern, will die Bundesregierung jedoch nicht tätig werden. Die Bundesregierung legt das zugrunde liegende europäische Recht dabei ganz eng aus, obwohl die entsprechende Richtlinie die Berücksichtigung sog. Sekundärzwecke ausdrücklich zulässt und sich an einem gemeinwohlorientierten Begriff des wirtschaftlichsten Angebots orientiert. Wir halten es mit Blick auf das grundgesetzliche Sozialstaatsgebotes für angemessen und mit Blick auf die Jugendlichen für dringend notwendig, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Ausbildungsleistung von Betrieben als Auswahlkriterium in den Blick genommen wird. Mit freundlichen Grüßen Lorenz Bahr Erschienen am: 01.02.2007 Anzeigen: |