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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Schwebebahnumbau

Gegen den Betriebsleiter Schwebebahn und einen weiteren Mitarbeiter der Wuppertaler Stadtwerke AG werden die Ermittlungen fortgeführt

Das Verfahren wegen Subventionsbetruges und Untreue gegen Mitarbeiter der Wuppertaler Stadtwerke (vgl. auch Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 25.10.2005) ist, soweit es den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wuppertaler Stadtwerke AG, Dr. K., betrifft, gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da der Tatverdacht in vollem Umfang ausgeräumt werden konnte.


Gleiches gilt für zwei ebenfalls beschuldigte Mitarbeiter der Rechnungsprüfungsabteilung der WSW. Soweit sich im Zuge der Ermittlungen gegen drei ehemalige leitende Mitarbeiter der Stahlbaufirma Lavis der Verdacht zur Beihilfe zum Subventionsbetrug durch Stellung manipulierter Rechnungen ergeben hatte, hat sich dieser nicht bestätigt. Auch die Verfahren gegen diese Mitarbeiter der Stahlbaufirma Lavis sind eingestellt worden.


Gegen den Betriebsleiter Schwebebahn und einen weiteren Mitarbeiter der Wuppertaler Stadtwerke AG werden die Ermittlungen fortgeführt. Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen der Subventionsgewährung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unrichtige Angaben gemacht zu haben, um die als Ergebnis eines Vergleichs wegen strittiger Nachforderungen der Firma Lavis an diese gezahlten 60.000.000,00 DM vom Subventionsgeber, dem Land NRW, erstattet zu bekommen.


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