![]() Sicherheit ist oberstes Ziel!„Oberstes Ziel bei der Arbeitsfähigkeit der Feuerwehr bleibt die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt“, erklärt Karlheinz Emmert, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, die von den Fraktionen von SPD und CDU eingebrachte Resolution, dessen Adressat das Land NRW ist. Darin wird das Land aufgefordert, eine Änderung im Beamtenrecht vorzunehmen, damit trotz der neuen Arbeitsverordnung für die Berufsfeuerwehr die lückenlose Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird. Hintergrund: Zum 1. Januar 2007 wird in NRW eine neue Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehren auf Basis einer EU-Arbeitszeitrichtlinie in Kraft treten. Diese Umsetzung der EU-Richtlinie ist rechtlich zwingend erforderlich. Derzeit leisten Feuerwehrleute 54 Stunden Dienst pro Woche, davon 31 Stunden Bereitschaftsdienst. Nach der neuen Arbeitszeitverordnung ist grundsätzlich eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch eine Aufstockung auf die bisherige Stundenzahl ermöglicht. Hierfür muss das Land jedoch die gesetzliche Grundlage im Beamtenrecht schaffen, damit eine Vereinbarung mit den Berufsfeuerwehrleuten über die entsprechende Mehrarbeit geschlossen werden kann.
Erschienen am: 14.12.2006 Anzeigen: |