Zuschuss für Eltern aus dem Programm Kinderbetreuung U3
Eine erfreuliche Mitteilung gab es jetzt für die ersten zehn Familien in Remscheid, Solingen und Wuppertal, sie erhalten vom NRW-Arbeitsministerium zur Verfügung gestellte EU-Fördermittel aus dem Programm Kinderbetreuung U3.
Mütter und Väter, die sich in der Elternzeit befinden und vorzeitig auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, können einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder erhalten. Auch Arbeitslosengeld II-Beziehende mit Kindern unter drei Jahren können bei Arbeitsaufnahme einen Kinderbetreuungszuschuss bekommen. Das Ministerium will mit dieser Initiative die Rückkehr von Eltern in das Erwerbsleben erleichtern. Zur Zeit stehen noch Fördermittel bereit, interessierte Eltern sollten schon jetzt einen Antrag stellen, auch wenn sie erst in 2007 die Arbeit wieder aufnehmen wollen. Mütter und Väter in Elternzeit und Betriebe, die sich für den Kinderbetreuungszuschuss nach U 3 interessieren, können sich an die Regionalagentur in Wuppertal wenden.
Sie benennt Anlaufstellen für U3 in den den Jugendämtern der Städte. Das Förderangebot Der Zuschuss im Rahmen von U3 wird nur eingesetzt für zusätzlich geschaffene Betreuungsangebote • in Tageseinrichtungen bzw. vergleichbaren Einrichtungen • in der Tagespflege • in betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen und richtet sich in der Höhe nach der Betreuungszeit. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung, höchstens aber 2,50 Euro pro Betreuungsstunde und höchstens 5.000 Euro pro betreutes Kind. Der Zuschuss kann für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Antrag vor der Wiederaufnahme der Beschäftigung gestellt werden muss.
Gefördert wird nur dann, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufgenommen wird. Arbeitslosengeld II-Beziehende wenden sich an die für sie zuständige ARGE.
Surftipp Über die arbeitsmarktpolitischen Förderangebote des Landes Nordrhein-Westfalen informiert aktuell das Internetportal www.arbeitsmarkt.nrw.de
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Erschienen am: 10.11.2006
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