Einführung des Modellprojekts (Presseinfo der Staatsanwaltschaft)
Seit langem war und ist die Bekämpfung der Jugendkriminalität ein besonderes Anliegen der Staatsanwaltschaft Wuppertal.
Einführung des Modellprojekts „Staatsanwalt vor Ort“ in Remscheid als weiterer Baustein in einem integrierten Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
Seit langem war und ist die Bekämpfung der Jugendkriminalität ein besonderes Anliegen der Staatsanwaltschaft Wuppertal. So ist u.a. die Jugendabteilung, in deren Zuständigkeit allerdings auch die sogenannten Jugendschutzsachen fallen, Verfahren also, in denen Jugendliche nicht Täter, sondern Opfer von Straftaten sind, die mit Abstand größte Abteilung bei der Staatsanwaltschaft. Primärer Zweck der Kriminalitätsbekämpfung Jugendlicher ist die Einwirkung auf den jugendlichen Straftäter, d.h. das Jugendstrafverfahren will mit erzieherischen Mitteln im Wesentlichen das Ziel erreichen, den jugendlichen Straftäter von der Begehung künftiger Straftaten abzuhalten.
Insbesondere die rasche Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf kriminelles jugendliches Fehlverhalten ist eine bedeutsame Voraussetzung für eine positive Wirkung des Verfahrens auf den jugendlichen Täter. Aus diesem Grunde hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal als Vorreiter für ganz Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Polizei, der Jugendgerichtshilfe sowie dem Jugendamt vor bereits mehr als fünf Jahren in Remscheid, in Solingen und später auch in Wuppertal, sogenannte Diversionstage eingerichtet.
Die Diversion - als NRW-Projekt „Gelbe Karte“ einer breiteren Öffentlichkeit erst kürzlich durch Justizministerin Müller-Piepenkötter bekannt gemacht - stellt besonders bei Ersttätern bzw. bei minderschweren Delikten für die Staatsanwaltschaft eine Möglichkeit dar, unter Umgehung eines förmlichen Strafprozesses durch Verhängung erzieherischer Maßnahmen das Verfahren gegen den Jugendlichen zu erledigen. In Abstimmung mit den vorgenannten Behörden bestellt der Staatsanwalt den jugendlichen Delinquenten – in der Regel gemeinsam mit seinen Erziehungsberechtigten – bei der Polizei ein und verhängt nach Erörterung des Sachverhalts mit den Beteiligten in geeignet erscheinenden Fällen beispielsweise die erzieherische Maßnahme der Ableistung von gemeinnützigen Arbeiten.
Gleichzeitig wird von der weiteren Strafverfolgung abgesehen. Inzwischen sind auf diese Weise in Remscheid in 52 Terminen rund 1.200 Jugendstrafverfahren bearbeitet worden. Erste Befunde weisen aus, dass 95 Prozent der beschuldigten Jugendlichen polizeilich nicht wieder in Erscheinung getreten sind. Als weiterer Meilenstein auf dem Wege zu einer effektiven Jugendkriminalitätsbekämpfung ist Anfang des Monats September 2006 bei dem Amtsgericht Remscheid das Modellprojekt des „Staatsanwalts vor Ort“ eingerichtet worden. Ein besonders erfahrener Jugendstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wuppertal versieht seinen Dienst nunmehr überwiegend in den Räumen des Amtsgerichts Remscheid.
Er steht damit als Ansprechpartner für Polizei, Jugendrichter und Jugendgerichtshilfe wie für sonstige an der Jugenderziehung beteiligte Institutionen unmittelbar zur Verfügung. An dieses Projekt knüpft sich die Erwartung einer noch effektiveren Kriminalitätsbekämpfung Jugendlicher, da der Staatsanwalt vor Ort innerhalb kürzester Zeit seine „Pappenheimer“ kennen wird und auf Straftaten seiner Klientel in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendgericht, der Polizei und den sonstigen Behörden reagieren kann, um erzieherische Maßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu den Straftaten der Jugendlichen zu verhängen.
Besondere Vorteile versprechen wir uns von der Tätigkeit des Staatsanwalts vor Ort auch im Rahmen des Bergischen Intensivtäterkonzepts, das zur Zeit gemeinsam von der Polizei mit der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe unter Beteiligung der Amtsgerichte in Wuppertal, Remscheid und Solingen entwickelt wird und dessen Einführung alsbald bevorsteht.
gez. Grevener Oberstaatsanwalt
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Erschienen am: 11.09.2006
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