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NRW gewährt Zuschuss für Kinderbetreuung aus EU-Mitteln:

Die Regionalagentur Remscheid-Solingen-Wuppertal informiert über das Förderangebot U3 und benennt Anlaufstellen

Mütter und Väter, die sich in der Elternzeit befinden und vorzeitig auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, können einen Zuschuss für die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder erhalten. Auch Arbeitslosengeld II-Beziehende mit Kindern unter drei Jahren können bei Arbeitsaufnahme einen Kinderbetreuungszuschuss bekommen. Das NRW-Arbeitsministerium erleichtert mit dem Programm Kinderbetreuung U3 die Rückkehr von Eltern in das Erwerbsleben. Die Regionalagentur Remscheid-Solingen-Wuppertal informiert über das Förderangebot und benennt die Anlaufstellen in der Region. Arbeitslosengeld II-Beziehende wenden sich an die für sie zuständige ARGE oder kommunale Stelle. Zum Förderangebot U 3 erklärt NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir geben Eltern von kleinen Kindern einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, damit sie in den Beruf zurück kehren können.


Wer aus der Elternzeit an seinem Arbeitsplatz wieder einsteigt, dem finanzieren das Land Nordrhein-Westfalen und der Europäische Sozialfonds einen Teil der Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren. Mit dem Zuschuss wollen wir insbesondere die Berufs- und Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern erleichtern und dem Mangel an Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder abhelfen. Daher stellen wir in diesem Jahr bis zu 25 Mio. Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.“ Mütter und Väter in Elternzeit und Betriebe, die sich für den Kinderbetreuungszuschuss nach U 3 interessieren, können sich an die Regionalagentur in Wuppertal wenden. Sie benennt Anlaufstellen für U3 in den den Jugendämtern der Städte. Das Förderangebot Der Zuschuss im Rahmen von U3 wird nur eingesetzt für zusätzlich geschaffene Betreuungsangebote • in Tageseinrichtungen bzw. vergleichbaren Einrichtungen • in der Tagespflege • in betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen und richtet sich in der Höhe nach der Betreuungszeit. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung, höchstens aber 2,50 Euro pro Betreuungsstunde und höchstens 5.000 Euro pro betreutes Kind.


Der Zuschuss kann für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Antrag vor der Wiederaufnahme der Beschäftigung gestellt werden muss. Gefördert wird nur dann, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufgenommen wird. Arbeitslosengeld II-Beziehende wenden sich an die für sie zuständige ARGE. Surftipp Über die arbeitsmarktpolitischen Förderangebote des Landes Nordrhein-Westfalen informiert aktuell das Internetportal www.arbeitsmarkt.nrw.de.


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