Strafverfahren Müller-Serre

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wuppertal

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 27.08.2004 gegen die ehemalig Theaterleiterin Helga Müller-Serre u.a. wegen Untreue (§ 266 StGB) ist durch Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 28.06.2006 voll umfänglich zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht Remscheid eröffnet worden.

Damit sind im Ergebnis anders lautende Presseveröffentlichungen, zuletzt noch am 02.08.2006, also mehr als einen Monat nach vorerwähntem Beschluss, „.... die Staatsanwaltschaft habe das Amtsgericht trotz aufwändiger Nachermittlungen nicht zu einem Verfahren bewegen können“, obsolet; sie entbehren jeder Grundlage. Ob das Strafverfahren durch Zahlung von Geldbeträgen nach der Opportunitätsvorschrift des § 153 a der Strafprozessordnung, die allerdings eine Schuldfeststellung voraussetzt, beendet werden kann, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fest.

gez. Grevener, Oberstaatsanwalt

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