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Weitere Maßnahmen zur Deregulierung prüfen!

Mit einer gemeinsamen Anfrage zur kommenden Ratssitzung wollen die Fraktionen von SPD und CDU weitere Maßnahmen zur Deregulierung im städtischen Verwaltungshandeln prüfen.

 


Hintergrund dieser Anfrage ist der Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Standardbefreiungsgesetz.


Die Landesregierung NRW hat am 18.05.2006 im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform einen Gesetzesentwurf zum Standardbefreiungsgesetz (StaBefrG) NRW eingebracht.


Ziel dieses Gesetzes soll es sein, den Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung zu erweitern und das Innovationspotential der Kommunen vor Ort anzusprechen.


Der Gesetzesentwurf enthält eine Experimentierklausel, nach der sich die Gemeinden durch Anzeige beim zuständigen Ministerium von kommunalbelastenden landesrechtlichen Standards befreien können.


Eine solche Befreiung ist allerdings nur dann möglich, wenn Bundesrecht, Europarecht oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen.


Landesrechtliche Standards sind laut Definition des Gesetzesentwurfes Vorgaben in Landesgesetzen und Rechtsverordnungen aufgrund von Landesgesetzen, welche die Art und Weise der kommunalen Aufgabenerfüllung bestimmen.


Als Standards werden in dem Gesetzesentwurf Vorgaben für die Erstellung und Fortschreibung von Bilanzen, Plänen und Konzepten, organisationsrechtliche Vorgaben (sog. Sach- und Verwaltungsstandards), sowie Anforderungen an die berufliche Qualifikation (sog. Personalstandards) genannt.


Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender, und Bernhard Simon, CDU-Fraktionsvorsitzender, erklären gemeinsam: „Die Wuppertaler Stadtverwaltung arbeitet gut. Eines der Ziele unserer Kooperation ist, diese gute Verwaltungsarbeit weiter zu optimieren. Deshalb wollen wir jetzt wissen, ob das Standardbefreiungsgesetz ein geeignetes Instrument für die weitere Verbesserung der Arbeit und Befreiung von bürokratischem Ballast darstellt.“ 


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