Ermittlungen gegen die Haupttäter abgeschlossen
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Anklageerhebung im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren im Bereich der organisierten Schwarzarbeit
Mit einer unter dem 31.05. datierten, bei der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wuppertal eingereichten, über 500 Blatt starken Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Ermittlungen gegen die Haupttäter einer Gruppe abgeschlossen, denen vorgeworfen wird, auf dem Gebiet des Garten- und Landschaftsbaus systematisch Schwarzarbeit organisiert zu haben.
Die Anklage legt den acht angeschuldigten italienischen Staatsangehörigen im Alter von 25 bis 69 Jahren in unterschiedlichen Konstellationen und wechselnden Beteiligungen unter anderem folgende Straftaten zur Last: - Betrug, § 263 StGB, Strafrahmen: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren; - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB, Strafrahmen: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB, Strafrahmen wie vor; - Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, § 29 BtMG, Strafrahmen wie vor; - Straftaten nach dem Waffengesetz, Strafrahmen: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; - Steuerstraftaten.
Dem in Untersuchungshaft befindlichen Kopf der Gruppe wird mit der Anklage in 57 Fällen die Begehung eines Betruges in einem besonders schweren Fall mit einem Gesamtschaden von über 1 Mio. Euro vorgeworfen. Die Angeschuldigten betrieben im Bereich Remscheid und Radevormwald ein Geflecht von am Markt tätigen Unternehmen und einer Vielzahl von „Strohmannfirmen“. Der systematische Einsatz von Arbeitern, die den zuständigen Trägern der Sozialversicherung und den Finanzämtern im Hinblick auf die Lohnsteuer entweder überhaupt nicht beziehungsweise mit zu niedrigen, fingierten Löhnen gemeldet waren, und die Erbringung von Minderleistungen im Rahmen der tatsächlichen Auftragsausführung versetzten die Angeschuldigten mit ihren Unternehmen in die Lage, im Rahmen von Ausschreibungen im Wesentlichen von öffentlich-rechtlichen Auftraggebern durch die Abgabe der jeweils günstigsten Angebote Zuschläge für Aufträge mit einer Auftragssumme von im Einzelfall bis zu 1 Mio. Euro zu erlangen.
Zur Darstellung der Auskömmlichkeit ihrer Angebote reichten die Angeschuldigten bei den jeweiligen Ausschreibungen Deckungsangebote mit einer vergleichbaren Angebotssumme durch ein anderes „verbundenes“ Unternehmen ein. Zu den ihnen vorgeworfenen Taten hat sich der Großteil der Angeschuldigten mittlerweile geständig eingelassen. Nähere Ausführungen zu den den Angeschuldigten zur Last gelegten Steuerstraftaten verbieten sich nach dem Gesetz. Die seit rund zwei Jahren andauernden Ermittlungen, in die eine beim LKA angesiedelte Ermittlungskommission, der in dieser Konstellation erstmals auch Mitarbeiter der Steuerfahndung Wuppertal und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls angehörten, eingebunden war, haben mit dieser Anklageerhebung zumindest im Kerngeschehen ihre Erledigung gefunden. Die Hauptakte des Verfahrens füllt mittlerweile über 50 Stehordner mit insgesamt über 23.000 Blatt. Zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe wurden bei den Angeschuldigten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte von rund 1,9 Mio. Euro gesichert.
Die Geschädigten, insbesondere die Sozialversicherungsträger sowie der Finanzfiskus, haben bereits zum Teil auf das arrestierte Vermögen zugegriffen. Die Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl weiterer in diesem Zusammenhang beschuldigter Personen, darunter zahlreiche Schwarzarbeiter, werden in Kürze ebenfalls abgeschlossen werden. In den Fällen, in denen nach der Abtrennung entsprechender Einzelverfahren keine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wuppertal mehr besteht, werden die Ermittlungsverfahren zur weiteren Verfolgung bundesweit an die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Für weitere Auskünfte in diesem Verfahren ist nach Anklageerhebung nunmehr die Pressestelle des Landgerichts Wuppertal zuständig.
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Erschienen am: 27.06.2006
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