Schulbücher für alle Kinder
„Es darf nicht geschehen, dass zu Schuljahresbeginn 2006/07 eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen ohne Schulbücher in die Schule gehen muss, weil ihre Eltern als Empfänger von Arbeitslosengeld II den Eigenanteil für Schulbücher nicht bezahlen können“,
begründen Bernhard Simon, CDU-Fraktions-vorsitzender und Klaus Jürgen Reese, Vorsitzender der SPD-Fraktion einen Antrag, in dem die Verwaltung aufgefordert wird sicherzustellen, dass auch diese Gruppe vom Eigenanteil an den Lernmitteln befreit wird. Auch in dem neuen Schulgesetz wird erklärt, dass Schulbücher Sachkosten sind, für die der Schulträger, also die Kommune, verantwortlich ist und bleibt. Bislang hatten Eltern einen Anteil dieser Kosten zu tragen; ausgenommen waren Sozialhilfe-Empfänger. Auch dies bleibt so. Weil aber viele der früheren Sozialhilfe-Empfänger nun Arbeitslosengeld II beziehen, hat die alte Landesregierung eine Übergangsregelung geschaffen, die diesen Personenkreis von einer Zuzahlungspflicht befreite. „Aber von einer generellen Befreiung der Kosten war bei SPD und Grünen nie die Rede. Diese Übergangsregelung läuft zum Ende des Schuljahres aus und steht deshalb in keinem Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz“, so Karl-Friedrich Kühme weiter.
Obwohl sich die neue Landesregierung ei-ne einheitliche Regelung gewünscht hat, sprachen sich Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW gegen eine Gleichbehandlung von Alg-II-Empfängern und Sozialhilfe-Empfängern aus. Der Eigenanteil belaufe sich je nach Schulform auf 1,25 bis 5 Euro monatlich, was für Alg-II-Empfänger ein zumutbarer Betrag sei. Der NRW-Städtetag - als Interessenvertretung der kreisfreien Großstädte - hatte eine „volle Kompensation“ aller Kosten verlangt. Diese Auffassung vertritt auch die Wuppertaler CDU. In einem gemeinsamen Antrag mit der SPD wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die für Wuppertal entstehenden Mehrkosten in Höhe von 80.000 € für die Aufrechterhaltung der Lernmittelfreiheit und ggf. der Beförderung zum Unterricht zur Verfügung zu stellen und einen belastbaren Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. „Es kann nicht hingenommen werden, dass die Kinder von Hartz IV-Empfängern schlechter gestellt werden als die Kinder derjenigen, die Leistungen nach dem SGB XII empfangen. Zugang zu Bildung muss unabhängig von der sozialen Herkunft für alle Kinder gewährleistet bleiben“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Simon abschließend.
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Erschienen am: 09.06.2006
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