Investitionserleichterung durch Entrümpelung des städtischen Planungsrechts
„Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner werden wir die Deregulierung weiter vorantreiben.
Deshalb haben wir einen Antrag zur Aufhebung aller Bebauungspläne gestellt, die älter als fünf Jahre sind und bis heute keine Rechtskraft erlangt haben“,
so Bernhard Simon, CDU-Fraktionsvorsitzender.
In Wuppertal gibt es mehr als 80 Bebauungspläne, die teilweise älter als 30 Jahre sind und dennoch bis heute nicht die vom BauGB vorgesehene Rechtskraft erlangt haben. Diese Altpläne definieren Ziele und enthalten Festsetzungen, die den städtebaulichen Vorstellungen von Rat und Verwaltung nicht mehr entsprechen. „Außerdem behindern sie Eigentümer, Investoren und Stadtplaner bei der Entwicklung rarer städtischer Flächenressourcen. So werden auch Genehmigungen nach § 34 BauGB verhindert", stellt der CDU-Fraktionsvorsitzende fest.
Die Verwaltung hat im Einzelfall Gelegenheit Bedenken gegen die Aufhebung bis zum Ende des Jahres geltend zu machen. „Die Aufhebung dieser alten B-Pläne wird zukünftig Investitionen in Wuppertal erleichtern“, stellt CDU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Simon fest.
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Erschienen am: 06.06.2006
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