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Versprochen – Gebrochen: Keine Lernmittelfreiheit für Kinder von ALG-II-Empfängern

„Schulministerin Barbara Sommer lässt sowohl ALG-II-Empfänger und ihre Kinder als auch Städte und Gemeinden im Stich“, kommentiert Renate Warnecke, schulpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, die Absicht des Ministeriums, die Entscheidung, ob auch für die Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Lernmittelfreiheit gelten soll, den Kommunen zu überlassen.

 

„Im August letzten Jahres hatte die Ministerin presseöffentlich verkündet, dass im neuen Schulgesetz die unterschiedliche Behandlung von ALG-II- und Sozialhilfe-Empfängern bei der Lernmittelfreiheit 'unter Beachtung des Konnexitätsprinzips' für die Zukunft korrigiert werden solle. Im nun vorliegenden Entwurf der Schulgesetzes bleibt alles beim Alten: Nur Bezieher von Sozialhilfe sind vom Eigenanteil für Lernmittel befreit. Die Städte können, wenn sie wollen, auch andere Gruppen freistellen. Und haben dann die Kosten dafür zu tragen“, beschreibt Renate Warnecke die Konsequenzen einer fehlenden gesetzlichen Regelung.

Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen nun weiterhin den Eigenanteil bei den Schulbüchern für ihre Kinder selber tragen. Sollte der Rat der Stadt entscheiden, dass auch für diese Gruppe die Lernmittelfreiheit gelten soll, bedeutet das Kosten von mehreren zehntausend Euro für die Stadt Wuppertal. „Noch Anfang des Jahres wollte das Schulministerium eine sachgerechte Lösung erarbeiten. Das hätte bedeutet, dass sich das Land zumindest an den Mehrkosten beteiligt hätte. Nun sollen wieder die Städte die Bürde tragen“, so die Schulpolitikerin weiter.

„Wir haben mit einem Schreiben die Schulministerin Sommer an ihre früheren Aussagen erinnert und sie gebeten, zu ihrer Absicht zurückzukehren, die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II gesetzlich von der Zahlung des Eigenanteils zu befreien und die daraus resultierenden Kosten nicht allein den Kommunen aufzubürden."
 
 

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