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Offener Brief an den Beigeordneten Harald Bayer

Offener Brief an den Beigeordneten Harald Bayer


Sehr geehrter Herr Bayer,

nach Erhalt und Auswertung

- des Antrags zur Abschlussregelung der Deponie Lüntenbeck aus Dezember 2004
- des Bescheids der Bezirksregierung aus Januar 2006 sowie
- der Korrespondenz zwischen AWG, Bezirksregierung und Ressort 106

sieht sich die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Aufbringung einer Abdeckschicht aus Hausmüllschlacke ökologisch unbedenklich und im Interesse der Wuppertaler Gebührenzahler ökonomisch die günstigste Variante der Profilierung der Deponieoberfläche darstellt.

Hingegen sind die Zweifel hinsichtlich der Vorgehensweise Ihres Geschäftsbereiches, die zu meiner Rüge für Ihre Amtsführung in der Ratssitzung vom 20. Februar 2006 geführt haben, nicht nur bestätigt worden, sondern gewachsen.

Sie haben – ausweislich des Wortprotokolls der Ratssitzung von 20.02.2006 (S. 6) – dem Rat gegenüber erklärt, ich zitiere: „Die vorliegende Genehmigung, die 2004 beantragt worden ist, ist in Abstimmung mit der AWG beantragt worden. Dort ist in der Genehmigungsanordnung der Bezirksregierung vom 18. Januar nicht der Einbau von Müllverbrennungsasche vorgesehen, sondern war sogar ausgeschlossen.“

Diese Ihre Aussage stimmt nicht mit dem Antrag an die Bezirksregierung überein. Im Antrag der Verwaltung – hier: Ihres Geschäftsbereichs, Ress. 106, vom 14.12.2004, S. 14,
6. Geplantes Oberflächenabdichtungssystem, heißt es wörtlich: „Auf dem Plateau wird zur Erreichung des notwendigen Gefälles von 5 % standsicheres Material aufgetragen. Als Material zur Profilierung ist teilweise das im Rahmen der Böschungsprofilierung anfallende Bodenmaterial vorgesehen bzw. sollen als Profilierungsmaterial Abfälle zur Verwertung eingesetzt werden.“

Damit wird deutlich, dass das Umweltressort der Stadt Wuppertal an die Bezirksregierung den Antrag gestellt hat, zur abdeckenden Profilierung des Deponiegeländes Abfälle zum Einbau vorzusehen.

Somit stellt Ihre Ausführung gegenüber Öffentlichkeit und Rat eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Vor dem Hintergrund der Antragstellung ist die in 2006 erfolgte Informationspolitik Ihres Geschäftsbereichs objektiv falsch und unverständlich.

Es ist festzustellen, dass Ihre falsche Unterrichtung von Öffentlichkeit und Rat signifikant deutlich macht, wie Sie Ihre dienstlichen Obliegenheiten wahrnehmen.

Eine abschließende Bewertung dieses Vorgangs behält sich die CDU-Fraktion vor.

Ihrer baldigen Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen



Bernhard Simon
CDU Fraktionsvorsitzender

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